Die EU-Kommission hat ihren Aktionsplan für die Automobilbranche vorgelegt – und darin mehrere Passagen der Marktunterstützung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge gewidmet. Die Vorschläge reichen von einer weiteren Mautbefreiung bis zu harmonisierten Typgenehmigungen. Wir fassen zusammen, an welchen Stellschrauben die Kommission drehen will, um die Verbreitung von E-Bussen und E-Lkw in der Union zu unterstützen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat diese Woche Vorschläge präsentiert, wie die Kommission die kriselnde europäische Autoindustrie unter die Arme greifen will. Eine Übersicht zum entsprechenden Aktionsplan lesen Sie hier. Im Folgenden wollen wir jene Passagen des Papiers herausgreifen, die sich mit dem Ökosystem von E-Lkw und E-Bussen befassen. Es handelt sich nämlich nicht nur um Randkapitel. Vor allem die Dringlichkeit zur Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs mahnt die Kommission explizit an.
Das vorgestellte Papier verspricht mehrere Impulse für die europäische Nutzfahrzeug-Branche in den kommenden Monaten und Jahren, etwa im Ladeinfrastruktur-Bereich, bei der Maut und bei den Längen- und Gewichtsregeln. Ausgearbeitet wurde der Plan im sogenannten Strategischen Dialog gemeinsam mit Vertretern der Industrie. Wichtig: Noch handelt es sich nur um Vorschläge seitens der Kommission, denn die Maßnahmen des Aktionsplans müssen noch durch den regulären Gesetzgebungsprozess, sprich durch Parlament und Rat.
Grundsätzlich bekennt sich die Kommission zu einer beschleunigten Einführung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen. Dazu will sie unter anderem eine Änderung der Eurovignetten-Richtlinie anpacken, um die Frist für die Befreiung der E-Lkw von der Maut über den 31. Dezember 2025 hinaus zu verlängern. In Deutschland gilt zurzeit, dass E-Lkw noch bis Jahresende mautfrei fahren, aber anschließend 25 Prozent der Maut zur Deckung von Infrastrukturkosten zahlen sollen.
Kommission will neue Gewichtsklassen
Als weitere Maßnahmen schlägt die Kommission vor, auch für „effiziente Anhänger“ einen verminderten Mautsatz einzuführen. Damit dürften unter anderem sogenannte E-Trailer gemeint sein, also elektrisch angetriebene Sattelauflieger.
Als weiteren Hebel sieht die Kommission die Regularien zu Lkw-Gewichten und -Abmessungen. Hier sind in einigen EU-Staaten teils schon Sonderregeln für emissionsfreie Fahrzeuge in Kraft, aber längst noch nicht überall. Die EU will sich dafür einsetzen, „die Nutzlastparität mit Dieselfahrzeugen sicherstellen“. Ziel ist es also, durch eine höhere erlaubte Gesamtmasse und Extra-Maße bei E-Lkw den Platz- und Gewichtsbedarf für Batterien und Brennstoffzellensysteme zu kompensieren und so Anreize für den Umstieg auf emissionsfreie Antriebe zu schaffen. An dem Thema arbeitet die Union schon länger, will aber nun durch einen „raschen Abschluss der interinstitutionellen Verhandlungen und die Verabschiedung der vorgeschlagenen Überarbeitung“ auch flächendeckend Fakten schaffen.
Auf den Bussektor geht der Aktionsplan nur an zwei Stellen ein. So betont die Kommission, dass „die Nachrüstung konventioneller schwerer Nutzfahrzeuge, insbesondere von Bussen, mit einem elektrischen Antriebsstrang ein kosteneffizienter Beitrag zur Dekarbonisierung der Flotte sein kann“. Daher will sie sich für einfachere Typgenehmigungen einsetzen, aber nicht im Alleingang: Konkret gibt die Kommission an, „die Entwicklung einer Verordnung im Rahmen der UNECE zu unterstützen, die die Typgenehmigung solcher nachgerüsteten Fahrzeuge auf globaler Ebene harmonisiert“.
570 Millionen Euro für Infrastruktur
Daneben will die Kommission prüfen, inwiefern speziell die Einführung sauberer Busse aus europäischer Produktion gefördert werden könnte. Als Stichworte nennt sie eine mögliche Unterstützung bei der Umstellung von Fahrzeugflotten und Depots oder eine bessere Bündelung der Nachfrage bzw. Abschreibungsregeln für Kommunen.
Zum Themenfeld Ladeinfrastruktur (für Pkw und Nutzfahrzeuge) bekräftigt die Kommission über die AFIR als Förderinstrument in diesem und im nächsten Jahr 570 Millionen Euro bereitstellen zu wollen, wobei der Schwerpunkt auf Infrastruktur für schwere Nutzfahrzeugen liegen soll. Außerdem sollen im noch für dieses Jahr geplanten „Sustainable Transport Investment Plan“ zusätzliche Vorschläge enthalten sein, um „Hindernissen bei der Finanzierung der Ladeinfrastruktur zu beseitigen“. Weiterhin stellt die Kommission einen Leitfaden und Empfehlungen zur Verkürzung der Netzanschlussverfahren und zur Priorisierung entsprechender Netzanschlüsse in Aussicht. Mit Blick auf die von E-Lkw und E-Bussen benötigten hohen Ladeleistungen ist das vor allem relevant für Nutzfahrzeuge.
Für das dritte Quartal 2025 kündigt der Aktionsplan mit Blick auf den Straßengüterverkehr zudem eine European Clean Transport Corridor Initiative an. Man wolle zusammen mit den Mitgliedstaaten an einer europäischen Initiative für saubere Verkehrskorridore arbeiten, allen voran entlang wichtiger
Logistikkorridore im TEN-V-Netz, so die Kommission. Im Fokus der Initiative steht dabei nicht nur der (technische) Aufbau der Lader an sich, sondern auch die Rationalisierung der Genehmigungsverfahren, die Mobilisierung von Finanzmitteln und die Durchsetzung eines vorrangigen Netzausbaus.
Mit Blick auf das Netz ermächtigt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU die Mitgliedstaaten bereits heute, die Stromnetze für spezielle Erneuerbare-Energien-Projekten über beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren zu ertüchtigen. Auch Vorhaben in Regie der European Clean Transport Corridor Initiative sollen nach dem Willen der Kommission nun diesen Status erhalten und so hinsichtlich des Netzausbaus schneller umgesetzt werden können. Schließlich sagt die Kommission zu, die Genehmigung von Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge auch an anderen Engstellen beschleunigen zu wollen, etwa durch Änderung von Bebauungsvorschriften.
CO2-Standards für Lkw und Busse bleiben unverändert
Unerwähnt lässt die Kommission in ihren Aktionsplan übrigens die 2024 festgelegten CO2-Standards für Lkw und Busse in der Europäischen Union. Diese stehen also nicht zur Debatte. Dem entsprechenden Gesetz zufolge müssen die Flottenemissionen von Lkw ab 2030 um 45 Prozent, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent reduziert werden. Als Referenz gelten dabei die CO2-Emissionen von 2019. Bei neuen Stadtbussen müssen bis 2030 90 Prozent emissionsfrei sein und bis 2035 dann 100 Prozent erreicht werden.
Zum Vergleich: Für den Pkw-Bereich kündigte die Kommission bereits am Montag vorab an, als einen der entscheidenden Punkte des Aktionsplans das diesjährige CO2-Ziel für Autohersteller abzuschwächen. Die OEMs bekommen konkret mehr Zeit: Sie sollen ihre CO2-Ziele nun in den kommenden drei Jahren erreichen dürfen – sofern das Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen. Das CO2-Ziel an sich bleibt dabei bestehen, die Hersteller sollen aber mögliche Überschreitungen 2025 mit künftigen Unterschreitungen verrechnen können.