Hamburg/Berlin (dpa/tmn) – Kommt es zu einem Unfall, geht es häufig um die Haftungsfrage. Was Sie hierzu beim Wechsel des Fahrstreifens wissen sollten.
Wer die Spur wechselt und dabei mit einem Lkw zusammenstößt, haftet für den Unfall allein. Voraussetzung dafür: Der Unfall steht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Wechsel des Fahrstreifens.
Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 337 O 50/22), über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Wie kam es zu dem Unfall?
Die Klägerin wechselte auf der Autobahn mit ihrem Wagen die Fahrbahn – von der rechten Abbiegespur fuhr sie auf den linken Fahrstreifen, der weiter geradeaus führt. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem Lkw, der auf der linken Spur fuhr.
Die Klägerin gab an, dass sie bereits mehrere Sekunden auf der linken Spur gefahren sei, bevor es zum Zusammenstoß kam. Der Lkw-Fahrer entgegnete, dass die Klägerin den Fahrstreifen direkt vor ihm gewechselt habe.
Um den Unfall zu rekonstruieren, beauftragte das Landgericht einen Sachverständigen. Dieser kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Unfallhergang, den der Lkw-Fahrer geschildert hatte, sehr wohl möglich sei. Die Frau konnte hingegen nicht beweisen, dass sie bereits mehrere Sekunden auf der linken Spur gefahren war.
Wie beurteilte das Landgericht den Fall?
Somit kam das Landgericht zu dem Schluss, dass die Klägerin allein für den Unfall verantwortlich sei. Wenn Verkehrsteilnehmer die Spur wechseln, sind sie verpflichtet, sich vor dem Wechsel zu vergewissern, dass der Fahrstreifen frei ist. Dies habe die Frau nicht getan.