Eigentlich läuft zum 30. Juni die Übergangsfrist für das Verbot der Nutzung von Funkgeräten aus. Die Verbände BGL und BSK haben aber offenbar beim Verkehrsministerium erreicht, dass unter Umständen weiterhin von Kontrollen respektive einer Ahndung der Nutzung abgesehen wird.
Am 30. Juni 2021 endet die Übergangsfrist, die es Lkw-Fahrern momentan noch erlaubt, während der Fahrt Funkgeräte zu benutzen. Auch auf Betreiben des Bundesverbands für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) wurde Funkgeräten eine Übergangsfrist zugestanden, die dann noch einmal in Form einer „Schonfrist“ bei Kontrollen verlängert wurde. Wie der BGL jetzt über seinen Facebook-Account mitteilt, habe man sich gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und dem Runden Tisch der Amateurfunker nochmals gemeinsam an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt und darum gebeten, die bereits im letzten Jahr umgesetzte Verlängerung der Übergangsfrist erneut zu verlängern.
Länder sollen entscheiden
Offenbar mit Erfolg: So habe das BMVI die Länder darum gebeten, weiterhin von einer Kontrolle der Nutzung von Funkgeräten inklusive Ahndung abzusehen, heißt es in dem Post des BGL. Die Bundesländer könnten nun selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen oder nicht. Die Stadt Hamburg habe demnach bereits eine allgemeine Ausnahmeregelung bis zum 30. Juni 2022 erlassen.
Geräte mit Freisprecheinrichtung Mangelware
Mit der Handy-Novelle wurde bereits 2017 verboten, während der Fahrt ein elektronisches Kommunikationsgerät zu benutzen, wenn dieses dafür aufgenommen beziehungsweise gehalten werden muss. Per Sprachsteuerung wäre eine Nutzung zwar erlaubt – allerdings gibt es kaum praxistaugliche Funkgeräte mit Freisprecheinrichtung am Markt.