Die liechtensteinische Regierung will die Alkoholgrenzwerte für Berufsfahrer und Fahrschüler verschärfen. Eine entsprechende Änderung des Strassenverkehrsgesetzes hat die Regierung am Dienstag in die Vernehmlassung geschickt.
Bislang gilt für Lastwagenchauffeure, Taxifahrer, Fahrschüler und ihre Begleitpersonen der gleiche Alkoholgrenzwert wie für alle anderen – 0,8 Promille. Mit der Neufassung des Strassenverkehrsgesetzes soll die Regierung für die Berufskraftfahrer und die Fahrschüler nun tiefere Grenzwerte per Verordnung erlassen können, wie es auch in der Schweiz möglich ist. Dort liegt der Grenzwert bei 0,1 Promille Blutalkohol.
Für alle anderen Autofahrer soll weiter der aktuelle Grenzwert von 0,8 Promille gelten.