Die EU-Kommission hat beschlossen, Italien in seiner Klage gegen Österreich wegen der umstrittenen Anti-Transitmaßnahmen am Brennerkorridor zu unterstützen, was die Diskussion über den freien Warenverkehr in der EU neu entfacht.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, als Streithelferin die Klage Italiens gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu unterstützen. Italien hatte am 30. Juli 2024 offiziell Klage gegen Österreich wegen dessen zahlreicher Anti-Transitmaßnahmen entlang des Brennerkorridors eingereicht.
Die Kommission hat nun einen formellen Antrag beim EuGH gestellt, um als Streithelferin in diesem Verfahren aufzutreten. Die Klage macht geltend, dass Österreich mit Maßnahmen wie dem Sektoralen Fahrverbot, dem Nachtfahrverbot, dem Winterfahrverbot und den Blockabfertigungen gegen das Grundprinzip des freien Warenverkehrs in der EU verstößt.
Hintergrund und Reaktionen
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte in den vergangenen Jahren wiederholt die EU-Kommission aufgefordert, gegen die einseitigen Transitbeschränkungen Österreichs vorzugehen. Die Situation wurde als untragbar für die Wirtschaft, insbesondere das mittelständische Transportgewerbe, die betroffenen Lkw-Fahrer und die Anwohner im bayerischen Inntal beschrieben.
BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt begrüßte den Schritt der Kommission ausdrücklich. Er sieht darin ein Signal, dass die Stärkung des Binnenmarktes in der neuen Kommission wieder eine größere Rolle spielen wird. Gleichzeitig kritisierte er, dass Deutschland es bisher versäumt habe, sich der Klage Italiens anzuschließen.
Rechtliche Vorgeschichte
Es ist erwähnenswert, dass der EuGH in der Vergangenheit bereits zweimal festgestellt hat, dass die Anti-Transitmaßnahmen Österreichs mit EU-Recht unvereinbar sind. Die aktuelle Entscheidung der Kommission, als „Hüterin der Verträge“ aktiv zu werden, könnte daher als Versuch gesehen werden, diese früheren Urteile zu bekräftigen und durchzusetzen.