Habt ihr schon an Lkws ein Schild mit den Buchstaben TIR gesehen und euch gefragt, was das bedeutet? Die Antwort darauf geben wir euch hier.
Die Bedeutung des TIR-Schildes
Das blaue TIR-Schild an Lkws ist vielen Autofahrern auf den Straßen bereits aufgefallen. Doch was steckt hinter den drei weißen Buchstaben „TIR“? Das Schild hat eine zollrechtliche Bedeutung und ermöglicht einen vereinfachten internationalen Warentransport. Die Abkürzung „TIR“ steht für „Transport Internationaux Routiers“, also den internationalen Straßentransport.
Es ist Teil des sogenannten TIR-Verfahrens, das von der Europäischen Kommission geregelt wird. Dieses Verfahren wurde nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt, um den internationalen Warenverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen. Seit 1975 gilt das TIR- Übereinkommen in seiner heutigen Form und wird mittlerweile von über 66 Ländern weltweit angwendet.
Vorteile und zollrechtliche Aspekte
Das TIR-Verfahren ermöglicht es, Waren über mehrere Ländergrenzen hinweg zu transportieren, ohne dass der Lkw an jeder Grenze eine vollständige Zollkontrolle durchlaufen muss. Stattdessen wird die Ware bereits im Abgangsland zolltechnisch gesichert, häufig mit Plomben, sodass sie erst im Zielland offiziell verzollt wird. Dadurch entstehen für Transportunternehmen und Fahrer zahlreiche Vorteile:
Reduzierung von Wartezeiten an Grenzen
・geringerer bürokratischer Aufwand
・Einsparung von Kosten für Zölle und Steuern unterwegs
・Sicherstellung der Fracht durch Zollverschlüsse
Die Zollabfertigung von TIR-Transporten erfolgt mit einem speziellen Dokument, dem sogenannten „Carnet TIR“. Dieses Zolldokument dient als Nachweis, dass die beförderten Waren unter Zollverschluss stehen. Die Grenzbehörden stempeln das Dokument lediglich ab, ohne eine umfassende Kontrolle der Ladung vorzunehmen. So wird sichergestellt, dass der Transport reibungslos weitergeführt werden kann.
Warum ist das TIR-Schild manchmal durchgestrichen?
Nicht jeder Transport erfolgt unter dem TIR-Verfahren. Ist das blaue Schild mit weißen Buchstaben durchgestrichen oder eingeklappt, bedeutet dies, dass der aktuelle Transport nicht unter den Bedingungen des TIR-Übereinkommens erfolgt. In diesem Fall müssen Zölle und Steuern bereits an den entsprechenden Grenzen entrichtet werden. Besonders für Transporte in Nicht-EU-Staaten, die nicht am TIR-Verfahren teilnehmen, kann dies der Fall sein.