Der Beschluss des Verkehrsausschusses des europäischen Parlaments, die Tachographenpflicht auch auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auszuweiten, sorgt im Handwerk für Unmut.
Die meisten im Handwerk genutzten Fahrzeuge fallen in diese Gewichtsklasse. Der Präsident der Handwerkskammer Konstanz, Gotthard Reiner, kritisiert die erweiterte Tachographenpflicht, der Beschluss wurde auf EU-Ebene getroffen und betrifft Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen. Dieser Beschluss sei „für das Handwerk nicht hinnehmbar“.
Er nannte es für das mittelständisch geprägte Handwerk als einen herben Schlag. „Für uns im Handwerk ist das ein riesiger Aufwand. Es ist ja nachvollziehbar und sinnvoll, wenn der Güter- und Personenferntransport kontrolliert wird, um Berufskraftfahrer und andere Verkehrsteilnehmer besser zu schützen.“ Im Handwerk würden weder lange Fahrzeiten anfallen, noch seien Berufskraftfahrer am Steuer. Nach erster Kritik aus dem Handwerk hat der Verkehrsausschuss zwar beschlossen, die Geltung der Tachographenpflicht im unteren Gewichtsbereich auf internationale Transporte zu beschränken.
Für das Gebiet der Handwerkskammer Konstanz mit direkter Grenze zur Schweiz sei dies aber nicht zufriedenstellend. Reiner: Der Mehraufwand sei nicht akzeptabel. Reiner rechnet vor: „Für den Einbau eines Tachographen, die Anschaffung von Kontrollkarten und die Software kommen gut und gerne 1500 Euro zusammen. Hinzu kommt der zeitliche Aufwand für die Wartungs- und Auslesepflichten.“ Reiner wünscht sich mehr Realitätssinn der EU-Parlamentarier.