Steuern und Arbeit

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt das Jahr 2020 einige steuerliche Neuigkeiten, die nachfolgend kurz zusammengefasst werden.

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen wurden von zzt. 12 bzw. 24 Euro auf 14 bzw. 28 Euro ab dem 1.1.2020 angehoben.

Für Berufskraftfahrer wurde ein Pauschbetrag in Höhe von 8 Euro pro Tag eingeführt, der anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, für die üblicherweise während einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit mit Übernachtung im Kraftfahrzeug des Arbeitgebers entstehende Mehraufwendungen in Anspruch genommen werden können. Liegen die tatsächlichen Kosten über dem Pauschbetrag von 8 Euro, können sie entsprechend geltend gemacht werden.

Der Arbeitgeber kann seit dem 1.1.2020 – unter bestimmten Voraussetzungen – bis zu 600 Euro (vorher 500 Euro) im Jahr steuerfrei leisten, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit seiner Beschäftigten durch betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung oder entsprechende Barleistungen für Maßnahmen externer Anbieter zu erhalten.

Der Höchstbetrag, bis zu dem eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % bei kurzfristig Beschäftigten zulässig ist, wurde von 72 auf 120 Euro angehoben. Der pauschalierungsfähige durchschnittliche Stundenlohn erhöht sich von 12 auf 15 Euro.

Der Mindestlohn wurde zum 1.1.2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber sowohl im gewerblichen Bereich wie auch im Privathaushalt. Dadurch kann es vorkommen, dass die regelmäßige monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro aufgrund der Stundenanzahl überschritten wird. Entsprechend sollte der Beschäftigungsumfang reduziert werden. Der Minijobber kann nur noch rund 48 Stunden pro Monat beschäftigt werden. Im Jahr 2019 lag der Vergleichswert bei knapp 49 Stunden.

Zur Quelle dieses Artikels und anderen großartigen Artikeln klick hier