Der Beruf des Lkw-Fahrers ist kein leichter: Es gibt immer viel zu tun und man ist ständig und vor allem auch oft lange unterwegs und weg von zuhause. Wenn man dann noch von Vorgesetzten einen stressigen Zeitplan vorgesetzt bekommt, überlegen viele Fernfahrer, ob man sich nicht besser selbstständig macht und somit sein eigener Chef wird. Doch bevor man sich zu diesem Schritt entscheidet, sollte man ein paar Dinge beachten.
Natürlich bedarf es am Anfang erst einmal einer Geschäftsidee. Ohne einen Plan, wie man als selbstständiger Lkw-Fahrer an Aufträge kommen will, braucht man an dieser Stelle gar nicht weiterlesen. Doch eine Idee zu haben, ist bei weitem nicht alles. Zuerst sollte man einmal einen Blick in den Spiegel wagen und sich selbstkritisch hinterfragen, ob überhaupt genügend Selbstdisziplin vorhanden ist. Einerseits muss man bereit sein, viele Stunden täglich zu arbeiten und vielleicht die ersten Jahre auf Urlaub zu verzichten. Doch auch die Motivation zur Weiterbildung sollte vorhanden sein. Einen Lastwagen fahren zu können, reicht alleine nicht. Als Selbstständiger muss man sich auch mit dem Transportmarkt auskennen und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse mitbringen – oder sich diese eben aneignen. Seminare kosten dabei nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Allein die Fachkundeprüfung kostet schon schnell 450 Euro.
Wie hoch ist die Risikobereitschaft?
Bevor man den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, sollte man auch die eigene Gesundheit, die Familiensituation sowie die Risikobereitschaft mit ins Kalkül ziehen. Und man sollte sich fragen, wie viel Geld man tatsächlich für den Lebensunterhalt benötigt. Was geht monatlich für die Miete drauf? Welche Versicherungen und Vorsoge ist notwendig? Gerade letzteres ist für Selbstständige eine elementare Frage. Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) rät, seine Kosten ein halbes Jahr zu beobachten – mindestens.
Als selbstständiger Kraftfahrer muss man aber nicht nur seine Kosten im Blick haben, sondern auch die Rechtslage genau kennen. Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr. Güterkraftverkehrsgesetz. Handelsgesetzbuch. Diese Begriffe schon einmal gehört? Natürlich gibt es den allwissenden Selbstständigen nicht. Darum sollte man bei solchen Themen Informationsangebote wahrnehmen und Beratungsstellen von IHK und Verbänden besuchen.
Die große Hürde Bürokratie
Hat man sich Sachkenntnis angeeignet, sich über Marktchancen und Konkurrenzfähigkeit Gedanken gemacht, einen Businessplan aufgestellt und ggf. eine Finanzierung gesichert, stehen allerlei Behördengänge an. Welche Gesellschaftsform wählt man? Versucht man sich als Einzelkaufmann mit privater Haftung? Schließt man sich mit einem Kollegen zu einer GbR zusammen? Hat man gar genügend Kapital, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen? Wozu man sich auch entscheidet, ein Besuch beim Gewerbeamt ist ein Pflichttermin. Hier meldet man sein Gewerbe an, worauf das Amt dann die weiteren Stellen wie Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft, für die eine Mitgliedspflicht besteht, und ggf. das Registergericht informiert.
Erst wenn diese Schritte alle erledigt sind, kann man sich um ein Transportmittel kümmern. Hier sollte man allerdings nicht voreilig sein, denn der größte Feind in der Selbstständigkeit ist die Selbstüberschätzung. Daher rät der BVT auch erst einmal, anfangs einen Lkw zu mieten. Sich gleich an Leasingverträge oder eine Finanzierung zu binden, stellt im instabilen Transportgewerbe nämlich ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko dar.