Diese Frage stellt sich Wolfgang Felkel oft und ist ärgerlich, das die Stadt Eschweiler seine Beschwerden nicht ernst nimmt. Felkel, mit ortsansässigem Heizungs- und Sanitärbetrieb, gehört in der Oberstraße ein Mietshaus, dessen Grundstücksmauer regelmäßig von wendenden LKSs beschädigt wird.
Mit der Schließung des Bahnübergangs Eschweiler-Jägerspfad am 17.4.2020 musste in diesem Bereich die Straßenführung geändert werden.
Somit geht der „Jägerspfad” – aus Richtung „Florianweg” kommend – nach links in eine abknickende Vorfahrtstraße über, die geradewegs am nicht mehr vorhandenden Bahnübergang endet, bzw. nach rechts in die Straße „Oberdorf” weiterführt.
An besagter abknickender Vorfahrtstraße hängt zwar ein gut sichtbarers „LKW-Durchfahrts-Verbots”-Schild (mit dem Zusatz: Lieferverkehr frei), was aber gerne übersehen, falsch interpretiert oder schlicht missachtet wird. Die Krux an der Sache: Der Lieferverkehr darf ja – laut Schild – sogar in den gesperrten Bereich einfahren.
In einem eng bebauten Wohngebiet stellt jede Fahrbewegung eines Lkw schon für sich einen gefährlichen Vorgang dar; im Bereich Oberdorf/ Heinrichsweg wird ein Wendemanöver für LKW fast unmöglich.
Resultat: beschädigte Grundstücksmauern und wütende Anwohner, die auf Kosten für die verursachten Schäden sitzen bleiben.
Vielleicht bietet hier ein kombiniertes Schild mit dem Zusatz: keine Wendemöglichkeit” eher Abhilfe.