Berufskraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr sind nach Verbandsangaben von den seit Samstag geltenden Vorschriften für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ausgenommen.
Berlin. Seit Samstag gilt in Deutschland eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten. Wer sich in den 14 Tagen vor Einreise nach Deutschland in einem Staat oder einer Region mit erhöhtem Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus aufgehalten hat, muss auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von zwei Wochen nach der Einreise einen Corona-Abstrich machen. Die Test sind in Deutschland bis zu drei Tage nach der Ankunft kostenlos möglich, wie eine Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorsieht.
Aktuelle Rechtslage für Beschäftigte im Güterverkehr
Gemäß den einschlägigen Verordnungen von Bund und Ländern sind Personen, die beruflich grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug befördern, von der neuen Testpflicht ausgenommen. Darauf wies jetzt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hin. Demnach müssen Lkw-Fahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr die neuen Regeln derzeit nicht beachten. Einzig die Hessen grenze diese Ausnahme dahingehend ein, dass der Aufenthalt im Risikogebiet 72 Stunden nicht überschritten hat oder der geplante Aufenthalt in Hessen nicht länger als 48 Stunden dauert. Der Verband rät, die Corona-Verordnungen im Blick zu behalten, weil die Quarantäne- und Testvorschriften sich regelmäßig ändern können.