Im Januar 2018 überrollte ein Müllfahrzeug einen 88-jährigen Mann. Vor dem Amtsgericht Gütersloh wird der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Verl/Gütersloh. 18 Jahre lang war der Berufskraftfahrer unfallfrei gefahren – bis zum 15. Januar 2018, einem Montagmittag. Auf der Straße Zum Buschhof in Kaunitz war er für ein paar Sekunden vom Steuer abgelenkt und überfuhr einen Fußgänger. Dieser wurde dabei tödlich verletzt. Der Strafrichter am Amtsgericht Gütersloh verurteilte den Müllwagenfahrer nun wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von je 30 Euro.
„Für mich ist eine Welt zusammengebrochen, dass ich verantwortlich bin, dass ein Mensch ums Leben gekommen ist“, ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt erklären. Er hatte sich schon vor der Verhandlung schuldig bekannt und so den Zeugen erspart, sich das Geschehen noch einmal vor Augen führen zu müssen.
Der Fahrer schaute in den Rückspiegel
Gegen 12.25 Uhr an jenem Montag war der 47-Jährige auf der sehr schmalen Straße Zum Buschhof gefahren, hatte per Greifarm Mülltonnen in den Wagen entleert und setzte gerade zurück. Dabei achtete er nach Feststellung eines Sachverständigen bei einer Geschwindigkeit von 15 km/h für etwa fünf Sekunden nicht mehr auf den Monitor der Rückfahrkamera. Der Fahrer selbst sagte, er sei abgelenkt gewesen, weil er angesichts der Enge mehr auf die Rückspiegel geschaut habe.
So bemerkte der Rheda-Wiedenbrücker nicht den Mann, der dort mit dem Rücken zum Wagen spazieren ging. Auch der 88-Jährige selbst nahm das rundum beleuchtete und ein akustisches Signal aussendende Fahrzeug offenbar nicht wahr, womöglich mitbedingt durch seine Schwerhörigkeit, so der Staatsanwalt. Jedenfalls wurde der Fußgänger überrollt und starb noch an der Unfallstelle.
War der Angeklagte „im Blindflug unterwegs“?
Der Fahrer habe seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen, erklärte der Ankläger. Er sei abgelenkt gewesen, das sei „ein grober Sorgfaltspflichtverstoß“. Es sei ein Unfall gewesen, der „mit einfachen Mittel hätte verhindert werden können.“ Der Angeklagte sei etwa 14 Meter „im Blindflug unterwegs“ gewesen.
Das wies der Verteidiger zurück. Der Verstoß sei nicht grob gewesen, es sei auch laut Gutachten in „normaler Geschwindigkeit“ gefahren worden. Fünf Sekunden seien eine sehr kurze Zeitspanne. Der Anwalt betonte, dass nicht jeder so unumwunden zu seiner Schuld stehe wie sein Mandant. Der Familienvater hatte nach dem Geschehen einige Zeit nicht fahren können, sich auch in Behandlung begeben. Doch wollte er darüber nicht näher reden, um sich nicht selbst als Opfer darzustellen.
Auch der Richter erkannte keinen besonders groben Verstoß. Es sei aber die „Pflicht eines rückwärts Fahrenden, die Gefährdung anderer auszuschließen.“ Eine „kurzfristige Unachtsamkeit“, wie sie jedem unterlaufen könne, habe zu dem schlimmen Unfall geführt.
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