Die Europäische Kommission hat eine Verordnung zu EU-Standards für sichere Lkw-Parkflächen und deren Zertifizierung angenommen. Die Standards sollen künftig einen Rückschluss auf das Dienstleistungs- und Sicherheitsniveau der Stellplätze erlauben.
Die Delegierten-Verordnung C/2022/2055 soll die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzen. Sichere und gesicherten Parkflächen sind eine Maßnahme, um die Arbeits- und Ruhebedingungen für Fahrer zu verbessern sowie sie vor Ladungsdiebstahl und Gewalt zu schützen, wie es in der Mitteilung der Europäischen Kommission weiter heißt. Die Standards würden zudem Unternehmen ermöglichen das Sicherheitsniveau auszuwählen, das sie für Ihre Ladung benötigen.
Mindestsicherheitsniveau in vier Kategorien
Die Normen teilen Parkflächen in vier verschiedene Kategorien ein: Bronze, Silber, Gold und Platin. Das jeweilige Mindestsicherheitsniveau muss verschiedene Kriterien bezüglich des Geländes, der Parkfläche, der Ein- und Ausfahrt und des Personalverfahrens einhalten.
Eine zertifizierte Bronze-Parkfläche kann unter anderem das Areal durch Videoüberwachung bestimmter Bereiche absichern, während eine Platin-Parkfläche durchgängig zum Beispiel von Personal überwacht wird, nennt die Kommission Beispiele für Sicherheitsmaßnahmen. Diese werden durch weitere Maßnahmen ergänzt.
Unabhängig von den Sicherheitskriterien müsse die Parkfläche sicherstellen, dass Fahrer Zugang zu notwendigen Einrichtungen haben: etwa Duschen, Toiletten, Internetverbindung sowie die Möglichkeit Essen und Trinken zu kaufen.
Vorschriften für Zertifizierungsverfahren
Die Delegierten-Verordnung gliedert sich in zwei Hauptanhänge. Der erste Anhang beschäftigt sich mit dem Mindestdienstleistungsniveau und den vier verschiedenen Sicherheitsniveaus. Diesen Niveaus müssen sichere und gesicherte Parkflächen entsprechen, um als solche zertifiziert zu werden.
Der zweite Anhang enthält die Vorschriften für die Zertifizierungsverfahren für die Parkflächen. Außerdem beinhaltet die Verordnung eine Revisionsklausel, nach der die Kommission spätestens vier Jahre nach Erlass des Rechtsakts eine Bewertung durchführen muss.
Die EU-Kommission wird das EU-Parlament und den europäischen Rat von der Verordnung unterrichten. Sie soll in Kraft treten, wenn innerhalb der nächsten zwei Monate keine Einsprüche dagegen erhoben werden.