Ist der Sommer heiß, liegt leichtes und offenes Schuhwerk im Trend. Doch darf man zum Beispiel mit Flipflops an den Füßen auch ein Auto fahren – oder droht dann Ärger mit der Versicherung?
Egal ob Flipflops, High Heels oder Badelatschen: Unabhängig davon, welche Schuhe der verursachende Autofahrer trug, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden eines Unfallopfers. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.
Eine Vollkaskoversicherung könnte für den Schaden am eigenen Auto wiederum zwar die Zahlung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit die Unfallursache war. Doch allein das Tragen bestimmter Schuhe während des Autofahrens bedeute wohl kaum ein so schwerwiegendes Außerachtlassen der üblichen Sorgfalt, erläutert der Gesamtverband.
Auch wenn für private Fahrer gesetzlich kein bestimmtes Schuhwerk vorgeschrieben ist, rät der GDV allerdings Autofahrern zu festen Modellen, die auch bei einem harten Tritt ins Bremspedal sicher Halt geben und mit denen man nicht abrutscht. Berufskraftfahrer sind sogar dazu verpflichtet, feste und den Fuß umschließende Schuhe zu tragen.