Während der VDV lobte, dass emissionsfreie Lkw bis 2025 von der Infrastrukturgebühr befreit werden und Mehreinnahmen vor allem für Investitionen in die Schiene genutzt würden, kritisierte der BGL, dass sich ab dem 1. Dezember die Lkw-Maut durch Einführung der zusätzlichen CO2-Komponente annähernd verdoppele.
Der Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Das kommunizierte das Parlament auf seiner Website. Die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 1. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1. Juli 2024 auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen.
Die Höhe der Lkw-Maut hängt künftig vom CO₂-Ausstoß des Lkw ab: Zum 1. Dezember 2023 wird eine CO₂-Differenzierung der Lkw-Maut in Form eines CO₂-Aufschlags in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO₂ eingeführt. Emissionsfreie Lkw werden dabei bis Ende 2025 von der Infrastrukturgebühr befreit, anschließend muss für emissionsfreie Fahrzeuge nur 25 Prozent des Mautteilsatzes für Infrastrukturgebühren zuzüglich der Mautteilsätze für Lärmbelastung und Luftverschmutzung entrichtet werden, teilte der Branchenverband des öffentlichen Personen- und des Eisenbahnverkehrs VDV am selben Tag in einem Pressestatement mit.
Die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sei eine wichtige Maßnahme für die Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr und zur Erreichung des Klimaschutzziels, heißt es in der Gesetzesvorlage der Bundesregierung. Durch die Einführung werde ein Preissignal gesetzt, durch das die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben für die Güterverkehrsbranche deutlich attraktiver wird. Der vermehrte Einsatz von Lastkraftwagen mit alternativen Antrieben werde benötigt, um das Ziel – ein Drittel elektrische Fahrleistung im Jahr 2030 – zu erreichen.
Die Hälfte der Einnahmen soll weiterhin zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden, die zweite Hälfte auch für Maßnahmen im Bereich des Schienennetzes.
Laut BGL belastet die Mautausweitung die Wirtschaft um 7,6 Milliarden Euro
Der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung e. V. (BGL) kritisierte die Ausweitung der Lkw-Maut in einer Pressemitteilung scharf, da sich ab dem 1. Dezember die Lkw-Maut durch Einführung der zusätzlichen CO2-Komponente annähernd verdoppele. Damit würde die Ampelkoalition die Bürger sowie die Wirtschaft mit jährlich 7,6 Milliarden Euro inmitten einer Wirtschaftskrise belasten.
Laut BGL verneint die Ampel-Koalition, dass diese Milliardenbelastung zu spürbaren Kostensteigerungen führt, da die Mautkosten nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten der Endprodukte ausmachten. Dies sei jedoch eine Milchmädchen-Rechnung, denn 85 Prozent aller Güter in Deutschland werden laut dem Güterverkehrsverband per Lkw transportiert, darunter viele Güter, die für den täglichen Bedarf unverzichtbar sind. Da Transportunternehmen am Standort Deutschland im europäischen Vergleich ohnehin mit hohen Kosten belastet sind und in einem harten und oft unlauteren Wettbewerb vor allem zu osteuropäischen Transportunternehmen stehen, müssten die Kosten im Zusammenhang mit der Mautverdoppelung weitergereicht werden – bis hin zum Endverbraucher. Faktisch komme die Maut-Erhöhung damit einer verdeckten Steuererhöhung gleich, die jeden Haushalt zusätzlich treffen werden, teilte der BGL mit. Güter des täglichen Bedarfs, allen voran Lebensmittel könnten nicht per Bahn in den Supermarkt transportiert werden.
Dagegen begrüßte der VDV, Branchenverband des öffentlichen Personen- und des Eisenbahnverkehrs, weite Teile der Verkehrsgesetze, die der Deutsche Bundestag auch zur Stärkung des Eisenbahnverkehrs getroffen habe.
„Wir können es in Deutschland nicht mehr hinnehmen, dass beim Neu- und Ausbau von Schienenwegen oder ihrer Modernisierung in Jahrzehnten gedacht werden muss“, sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann. „Diese Vorhaben müssen spürbar schneller als bisher geplant und genehmigt werden, denn eine belastbare Infrastruktur ist Voraussetzung und Garant der so dringend notwendigen Verkehrswende – hin zu mehr Personen- und im Güterverkehr auf der Schiene.“
Der Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung trage diesen Anforderungen Rechnung und erleichtert darüber hinaus auch die Reaktivierung von stillgelegten Eisenbahnstrecken.
„Mit der Entscheidung, die zu erwartenden Mehreinnahmen vor allem für Investitionen in die Schiene einzusetzen, beschreiten wir in Deutschland den Pfad der klimaschutz- und verkehrspolitischen Vernunft“ meinte der VDV-Präsident.
Sie rechneten allein aus dieser Quelle mit einem Zuwachs von bis zu 30 Milliarden Euro bis 2027, die überwiegend für die Schiene eingesetzt werden sollen.