Lkw-Maut: Handwerkerausnahme ausgeweitet

Seit Juli 2024 gilt die Lkw-Maut auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Für Handwerker gibt es Ausnahmeregelungen. Ein Beruf war bisher jedoch nicht berücksichtigt. Nach Protesten des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes wurde dies nun geändert.

Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Ausnahmen gelten für Handwerker, wenn sie…

  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind und/oder
  • handwerklich gefertigte Güter transportieren, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Tiefbaufacharbeiter bislang nicht berücksichtigt

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität führt eine „Liste der handwerklichen Tätigkeiten“. Diese enthält alle Berufe, die in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind. Außerdem sind darin anerkannte Ausbildungsberufe gelistet, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Ein Beruf, der bislang fehlte: Tiefbaufacharbeiter. Da der Ausbildungsberuf jedoch als Handwerk eingruppiert ist, hatte sich der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes an das Bundesamt gewandt. „Erfreulicherweise schloss sich das Amt der Argumentation des Baugewerbes an und nahm den Ausbildungsberuf in die Liste auf“, schreibt der Verband.

Handwerker-Fahrzeuge melden

Der Lkw-Mautbetreiber Toll Collect rät Handwerksbetrieben dazu, Fahrzeuge zu melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Dadurch, so der Betreiber, könnten „Ausleitungen von Handwerksfahrzeugen und behördliche Verfahren minimiert werden“. Für Fahrten, die nicht unter die Handwerkerausnahme fallen, könne die Maut vor Fahrtantritt über die Toll Collect App oder die Toll Collect Website gebucht und bezahlt werden. Für Fahrzeuge, die überwiegend nicht unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind, wird der Einbau eines Fahrzeuggerätes von Toll Collect oder einem Anbieter des European Electronic Toll Service (EETS-Anbieter) empfohlen.

Quelle