Berufskraftfahrer dürfen trotz der aktuellen Schließung von Gastronomiebetrieben in Autobahngaststätten essen. Das baden-württembergische Verkehrsministerium teilte diese Ausnahmeregelung am Mittwoch mit.
Demnach können Kraftfahrer ihre Mahlzeiten innerhalb der Gaststätten zu sich nehmen, wenn sie an Autobahnrasthöfen übernachten. Laut Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) soll die Versorgung von Wirtschaft und Gesellschaft mit Waren nicht mit erschwerten Bedingungen für die Fahrer einhergehen.
Quelle: DPA