Zum Monatswechsel ist eine geänderte Corona-Verordnung des Bundeslandes in Kraft getreten. Davon profitieren bis kurz vor Weihnachten die Beschäftigten im Straßengüterverkehr.
Knapp eine Woche nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Verlängerung des Teil-Lockdowns in der Corona-Krise treten die verschärften Regeln am Dienstag auch in Niedersachsen Kraft. Sie sind zunächst bis zum 20. Dezember befristet, für die Zeit zwischen den Jahren sind aber schon jetzt Lockerungen geplant. Ein Überblick.
Mit der neuen Verordnung dürfen Lastwagenfahrer wieder an Autobahnraststätten und Autohöfen bewirtet werden. Damit werde die Verfügbarkeit von sanitären Einrichtungen verbessert und die Einhaltung der Pausen- und Ruhezeiten der Fahrer erleichtert, sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU). Für die Versorgung der Bevölkerung sei der Lkw-Verkehr schließlich „ein unverzichtbarer Teil der Logistik“.
Im November war alles zu
Im November war dies noch anders. Auf Anfrage des „NDR“-Fernsehens nach dem Grund der Maßnahme hatte das niedersächsische Wirtschaftsministerium vergangene Woche nur allgemein geantwortet: „Nach aktuell geltender Corona-Verordnung müssen – einheitlich – alle Gastronomiebetriebe in Niedersachsen geschlossen bleiben.“. Und dazu zählten eben auch die Gaststätten auf den Rastanlagen und Autohöfen. Ausnahmen gebe es landesseitig keine.