Siegburg. Das Siegburger Amtsgericht hat einen Berufskraftfahrer vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen. Der 50-Jährige rammte einen Kleinbus. Der Beifahrer im Bus erlitt Schnittverletzungen durch Glassplitter am Arm.
Der 50-jährige angeklagte Berufskraftfahrer saß am Montag ziemlich zerknirscht vor Richter Herbert Prümper. Der Anklagevorwurf lautete „unterlassene Hilfeleistung“, im vorliegenden Fall nach einem Verkehrsunfall. Und das kann für einen Berufskraftfahrer üble Folgen haben. Aber Richter Prümper sprach den Mann frei. „Hilfe muss erforderlich sein“, begründete Prümper seine Entscheidung.
Der Lastwagenfahrer hatte im April des vergangenen Jahres eine Lieferung nach Eitorf zu bringen. Dort rammte er gegen 16 Uhr auf einer Kreuzung einen Kleinbus, der mit Fahrer und Beifahrer besetzt war. Der Kleinbus wurde erheblich beschädigt, der Beifahrer erlitt Schnittverletzungen durch Glassplitter am rechten Arm. Weder Beifahrertür noch die dahinterliegende Schiebetür ließen sich öffnen, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage hervorhob.
„Es gab einen Riesenknall“, schilderte der Unfallverursacher den Hergang. Als er aussteigen wollte, sei eine Frau gekommen, die ihn aufforderte, sitzen zu bleiben. Er sei völlig schockiert gewesen und habe am ganzen Körper gezittert, sagte der Angeklagte dem Siegburger Gericht. Er habe sich schließlich auf eine Mauer gesetzt, und da seien auch schon die beiden Männer aus dem Kleinbus gekommen: „Können Sie nicht aufpassen“, hätten die gerufen. Er sei wiederum derart aufgeregt gewesen, dass er nicht habe von der Mauer weggehen können.
Der Fahrer des Kleinbusses schilderte dann die Situation aus seiner Sicht: Nach dem Zusammenstoß habe er nach seinem Beifahrer geschaut. „Dem ging es soweit gut.“ Weil die Türen auf der rechten Fahrzeugseite nicht zu öffnen waren, habe er den Beifahrer mittels Klammergriff aus dem Wagen gezogen. Dabei habe der Verletzte auch mitgeholfen. Wie ebenfalls geschildert wurde, hatten Passanten inzwischen geholfen, den Verletzten zu verbinden. Prümper meinte dann in Richtung Staatsanwaltschaft: „Das ist eindeutig“. Das sah die Staatsanwältin anders. Sie habe schon Zweifel an der erwähnten Frau, eine Hilfeleistung sei möglich gewesen. Darum beantrage sie eine Strafe von 20 Tagessätzen zu je 70 Euro. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch.
Zum einen seien weitere Beteiligte nicht von der Polizei aufgenommen worden, zum anderen sei ja Hilfe durch den Fahrer des Busses geleistet worden. Richter Prümper entschied schließlich auf Freispruch. Der Verletzte konnte die Bergung selbst unterstützen, „was sollte der Angeklagte in dieser Situation tun“.
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