Mehr als 40 Stunden am Stück war ein Lkw-Fahrer mit seinem Sattelzug unterwegs, bevor ihn die Polizei auf der A3 in der Oberpfalz angehalten hat. Bei der Kontrolle kam heraus: Der Mann hatte gleich reihenweise gegen die Lenkzeitenregeln verstoßen.
Die Polizei hat in der Oberpfalz einen Lkw-Fahrer gestoppt, der 42 Stunden ohne Unterbrechung hinterm Steuer gesessen hatte – mehr als viermal so lange wie erlaubt
Fahrer ist ein Wiederholungstäter
Der 30-Jährige war den Beamten am Montag bei einer Kontrolle auf der A3 im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz aufgefallen, wie die Polizei mitteilt. Der Mann ist offenbar ein Wiederholungstäter: In den Tagen zuvor war der Lkw-Fahrer der Polizei zufolge laut Fahrtenschreiber zweimal mehr als 25 Stunden und noch einmal 29 Stunden am Stück unterwegs gewesen.
Der Lkw kommt laut Polizei aus dem Ausland. Zur Herkunft von Fahrzeug und Fahrer machten die Beamten keine Angaben.
Maximal neun Stunden Fahrzeit am Tag
Als Lenkzeit zählen alle Zeiten, in denen tatsächlich ein Fahrzeug gelenkt wird. Wartezeiten – zum Beispiel an Ampeln oder im Stau – zählen dazu.
Wie die Gewerkschaft der Polizei mitteilt, darf die tägliche Lenkzeit neun Stunden nicht überschreiten, zweimal wöchentlich darf sie auf zehn Stunden erweitert werden. Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht dazu führen, dass die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden – im Durchschnitt 48 Stunden – überschritten wird. Innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen darf nicht mehr als 90 Stunden gelenkt werden.
Bußgeld für Fahrer und Unternehmer
Die Höhe des Verwarn- beziehungsweise Bußgeldes richtet sich nach der Dauer der Lenkzeitüberschreitung. Wird die Lenkzeit um mehr als eine Stunde überschritten, muss der Lkw-Fahrer laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 30 Euro rechnen. Bei einer Lenkzeitüberschreitung von bis zu zwei Stunden droht dem Fahrer je weitere angefangene halbe Stunde ein Verwarngeld von 30 Euro und dem Unternehmer ein Bußgeld von 90 Euro.
Überschreitet ein Lkw-Fahrer die Lenkzeit mehr als zwei Stunden, kann das für ihn ein Verwarngeld von 60 Euro und für den Unternehmer ein Bußgeld von 180 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde bedeuten. Für den gestoppten Lkw-Fahrer in der Oberpfalz und dessen Chef kann es also empfindlich teuer werden.