Polizist bei Amokfahrt schwer verletzt, Anwalt erwägt Revision
Nach dem Urteil zu einer Amokfahrt quer durch Nordbayern prüft einer der beiden Nebenkläger-Anwälte, Rechtsmittel einzulegen. „Wir werden das Urteil voraussichtlich nicht auf sich beruhen lassen“, sagte Anwalt Jochen Horn der SZ. Sein Mandant, ein junger Polizist, leide bis heute schwer unter der Amokfahrt eines Truckerfahrers. Dieser hatte im Januar unter Drogen eine Spur der Verwüstung durch Franken gezogen. Er war unter anderem auf zwei Beamte frontal zugerast und hatte ein Polizeifahrzeug gerammt. Am Montag war er am Landgericht Coburg wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Darüber hinaus war ihm die Fahrerlaubnis für weitere 21 Monate entzogen worden.
Die Amokfahrt hatte sich über mehr als 300 Kilometer erstreckt. Nachdem der Trucker Amphetamine zu sich genommen hatte, war er auf der Autobahn absichtlich gegen einen anderen Lastwagen gestoßen und hatte sich, in Schlangenlinien fahrend, eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Erst nach vier Stunden Fahrt war es Polizisten gelungen, aus einem Hubschrauber heraus den Fahrer zu blenden und zum Anhalten zu zwingen. Beamte konnten ihn schließlich festnehmen. Das Gericht habe klären müssen, ob der Mann bei der Tat schuldfähig gewesen sei. Weil dies nicht eindeutig gewesen sei, habe gegolten: Im Zweifel für den Angeklagten, hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Daher die Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrauschs – nicht etwa wegen eines versuchten Tötungsdeliktes.
Für Anwalt Horn ist das „nicht nachvollziehbar“. Das Strafmaß werde nicht den „dramatischen Folgen“ für seinen Mandanten und dessen Kollegen gerecht. Sie hätten schwere psychische Schäden davongetragen und stünden am Rande der Dienstunfähigkeit.