In der Transportlogistik gehören Schwerlasttransporte zur Königsdisziplin. Für die Infrastruktur bedeuten sie eine enorme Belastung und sind daher mit einer Vielzahl von Herausforderungen verbunden, angefangen von der Planung und Organisation bis hin zur Durchführung.
Besonders schwere oder große Frachtgüter, die das zulässige Lademaß überschreiten, können nicht ohne Weiteres mit einem Lkw von A nach B transportiert werden. Beim Transport von Turbinen, Windkraftanlagen, riesigen Baumaschinen und Bauteilen aus Stahl handelt es sich um Groß- und Schwerlasttransporte (GST), die in Deutschland streng geregelt sind. Die Durchführung bedarf detaillierter und zum Teil monatelanger Vorbereitung und Planung, da die Schwertransporte in der Regel nicht auf direktem Weg an ihren Zielort gelangen. Sie übersteigen die zulässigen Gewichte und Abmessungen für die Nutzung der Straßen. Lkws dürfen einschließlich ihrer Ladung höchstens zwischen 36 und 40 Tonnen wiegen und maximal 2,55 Meter breit, 4 Meter hoch und 12 Meter lang sein. Die zulässige Länge von Sattel- und Lkw-Zügen beträgt 16,5 bzw. 18,75 Meter. Ab einem Gesamtgewicht von 41,5 Tonnen, einer Breite von über drei Metern und einer Höhe von über vier Metern ist gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigungspflichtig und an konkrete Transportbedingungen geknüpft.
Schwerlasttransporte in Deutschland nur mit Genehmigung möglich
Vor der Durchführung eines Schwerlasttransports sind nach §29 Abs. 3 StVO ein Erlaubnisbescheid sowie weitere Ausnahmegenehmigungen einzuholen. Bei Überschreitung der Ladungsabmessungen bedarf es einer Genehmigung gemäß §46 StvO, bei Überschreitung der Fahrzeugabmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte ist eine Zulassung gemäß §70 StVZO erforderlich. Ein Verstoß gegen die geltenden Vorschriften wird mit Bußgeldern gegen den Fahrer und die Firma geahndet, die den Schwertransport beauftragt hat. Darüber hinaus sind unter Umständen weitere Genehmigungen einzuholen, etwa vom Ordnungsamt oder weiteren Behörden, wenn auf der Strecke des Transport zum Beispiel Oberleitungen abgestellt werden müssen. In den bis zu 40 Seiten umfassenden Genehmigungen ist detailliert aufgelistet, welche Auflagen in welchen Abschnitten der Route einzuhalten sind.
Kein Start ohne millimetergenaue Erkundung der Wegstrecke
Bei der Organisation eines Schwertransports spielt die präzise Planung der Wegstrecke eine herausragende Rolle, da Sondertransporte selten auf dem kürzesten Weg befördert werden können – im Gegenteil. Aufgrund der Überschreitung von Lademaßen und Gewichten müssen unter Umständen große Umwege in Kauf genommen werden, um Brücken, schmale Straßen oder Innenstädte zu umfahren. Vorab wird die Strecke praktisch Meter für Meter erkundet, jeder Kreisverkehr, jede Kurve, Straßenlaterne, Ampelanlage, Brücke, Strom- oder Telefonleitung dokumentiert. Auch wenn Hindernisse umfahren werden können, müssen oft trotzdem Ampelanlagen umgelegt oder Straßenschilder demontiert werden.
Fahrzeiten und Begleitfahrzeuge für den Sondertransport in der Planung berücksichtigen
Neben der Auswahl der geeigneten Fahrzeuge für den Transport der Frachtgüter sind ebenfalls mögliche Störungen einzukalkulieren, etwa durch defekte Teile. Eine durchgehende Ersatzteillogistik, die bei der Durchführung eines Schwertransports bereits vorab eingeplant ist, sorgt dafür, dass die Stillstandzeiten möglichst gering gehalten und entsprechende Ersatzteile schnell herbeigeschafft werden können. Darüber hinaus sind in die Planung weitere Transportbedingungen einzubeziehen.
Sondertransporte dürfen nur zu verkehrsarmen Zeiten auf den Straßen fahren, das heißt von Montag 9 Uhr bis Freitag 15 Uhr. Überschreiten die Transporte eine Breite von 3,2 Metern, sind sie generell nur nachts zwischen 22 und 6 Uhr durchzuführen. Vorgeschrieben sind je nach Ladung ebenfalls Begleitfahrzeuge, sogenannte BF3. Eine Absicherung durch Polizeifahrzeuge nach von und hinten ist notwendig, wenn die Sondertransporte auf der Autobahn 5,5 Meter oder auf sonstigen Straßen 4,5 Meter breit sind.