Beim gestrigen Unfall auf der A 8 zwischen einem Kleintransporter und einem Lkw-Anhänger-Zug benutzte ein 53-jähriger Berufskraftfahrer missbräuchlich die Rettungsgasse.
Er wollte so den sieben Kilometer langen Stau zu durchfahren. Hierzu fuhr er einem Reinigungsfahrzeug des Autobahnbetreibers Pansuevia hinterher.
Bei der folgenden Anhaltung durch die Autobahnpolizei Günzburg gab er an, dass er beruflich unterwegs sei und einen wichtigen Termin wahrnehmen müsse. Dies ist natürlich kein Rechtfertigungsgrund zum Befahren der Rettungsgasse. Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen neben Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst auch die Autobahnmeisterei und Abschleppdienste.
Da der Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse nicht nur nicht bildete, sondern auch noch unbefugt befuhr, erwarten ihn nun eine Geldbuße von mindestens 400 Euro, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot.