Bundesdatenschutzgesetz
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2003 (BGBl. I S. 66)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2015 (BGBl. I S. 162) m.W.v. 01.01.2016
Erster AbschnittAllgemeine und gemeinsame Bestimmungen (§§ 1 - 11)
Zweiter AbschnittDatenverarbeitung der öffentlichen Stellen (§§ 12 - 26)
Dritter AbschnittDatenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen (§§ 27 - 38a)
Vierter AbschnittSondervorschriften (§§ 39 - 42a)
Fünfter AbschnittSchlussvorschriften (§§ 43 - 44)
Sechster AbschnittÜbergangsvorschriften (§§ 45 - 48)
Anlage
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Bundesdatenschutzgesetz
Einklappen
Online-Benutzer
Einklappen
55608 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 12, Gäste: 55596.
Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.