Bundesdatenschutzgesetz
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2003 (BGBl. I S. 66)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2015 (BGBl. I S. 162) m.W.v. 01.01.2016
Erster AbschnittAllgemeine und gemeinsame Bestimmungen (§§ 1 - 11)
Zweiter AbschnittDatenverarbeitung der öffentlichen Stellen (§§ 12 - 26)
Dritter AbschnittDatenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen (§§ 27 - 38a)
Vierter AbschnittSondervorschriften (§§ 39 - 42a)
Fünfter AbschnittSchlussvorschriften (§§ 43 - 44)
Sechster AbschnittÜbergangsvorschriften (§§ 45 - 48)
Anlage
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