Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht
Kündigt ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund, erhält er Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von 12 Wochen. Ein wichtiger Grund für die Kündigung kann in der objektiven Überforderung des Arbeitnehmers liegen
Kündigt ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund, erhält er Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von 12 Wochen. Ein wichtiger Grund für die Kündigung kann in der objektiven Überforderung des Arbeitnehmers liegen