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Beschwerde beim Bundes-Verfassungsgericht

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  • Beschwerde beim Bundes-Verfassungsgericht

    Falls es den einen oder anderen interessiert.
    Ich stelle mal den Link ein zu der Verfassungsbeschwerde, die unser geschätzter Andreas Kernke alias alterelch in Karlsruhe eingereicht hat. Ich muss gestehen, mir ist der Text zu kompliziert und ich verstehe das meiste nicht. Das ist sehr bedauerlich. Ich hoffe aber, die Karlsruher Richter verstehen es besser und geben der Beschwerde statt. Viele Glück!

    Viele Grüße

    Ramaanda


  • #2
    Der Grund der Beschwerde steht fett gedruckt ganz oben im Kopf dieses monumentalen Schriftstücks.

    Der Rest klingt sehr stark nach juristisch feingliedrigster Subtilität/Finesse.
    Eine Art Herangehensweise, eventuell schriftlich erforderliche gesetzestextliche Standards,
    die für solch eine Beschwerde beim Bundes-Verfassungsgericht vonnöten sind,
    damit ebendieses tätig wird/werden kann.

    Ein Schriftsatz, der dem Otto Normalbürger sicherlich nicht morgens beim Duschen
    im Bad einfällt, oder beim Spaziergang mit dem Hund im Wald,
    sondern professioneller fachlich/juristischer Unterstützung bedarf.
    Verfassungsrecht halt, ohne dessen "Sprech"/Anwendung gewisse rechtliche Institutionen
    in Deutschland erst gar nicht reagieren.

    So mein Eindruck....

    Mit einem beschrifteten Bierdeckel oder Schuhkartonboden
    wird man mit solchen Anliegen bei Gericht vermutlich nicht wahrgenommen.
    Da hat der Elch sich wohl schon recht gut vorbereitet/vorbereiten lassen,
    eventuell die richtige Rechtshilfe eingeholt und geschickt taktiert.

    Für den geneigten Leser mag das zäh wie Kaugummi anmuten,
    die einschlägig juristisch versierten "Spürhunde" in Karlsruhe
    werden nach Durchsicht dieser Akte exakt wissen, wo die Wurst gewachsen ist...




    Gruß!
    M.P.U




    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

    chinesisches Sprichwort

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    • #3
      Nun, die Wurst ist gewachsen bei G.T.H.. Das ist sein Stil. Er hat schon vor 40 Jahren ein Buch über die Geschichte des Straßengüterverkehrs geschrieben. Das sollte ich für die ÖTV beurteilen. Das Ding war voller Fehler und ich habe mich geweigert, es zu reparieren. Es wäre einfacher gewesen, das Zeug komplett neu zu schreiben.
      Unser G.T.H. hat das seltene Talent, Zusammenhänge zu finden, wo keine sind. Boshaft gesagt: Frage: Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Detroit 8 V 71 Zweitakt-Diesel und dem Güterkraftverkehrsgesetz von 1952? Gregor würde den finden. Im Text erwähnt er 1931 als Startpunkt für staatliche Beschränkungen im deutschen Straßengüterverkehr. Das ist falsch. Regelungen gab es schon 1920 und durchgesetzt wurde das Güterfernverkehrsgesetz 1936. Dafür hätte er das Buch von Dittebrand 1933 und das von Heimes 1978 gelesen haben müssen. Hat er nicht. Macht nichts.
      Wo G.T.H. heute wohl viel Zeit hat, Gesetzestexte zu lesen, findet er reichlich Zusammenhänge, die keine sind. Für das Gericht hätte sich die Frage gestellt: Verträgt sich der Absatz 4 (Dienstleistungsfreiheit) des Lissabon-Vertrages mit den Arbeitsbedingungen der BKF in 27 EU-Ländern (plus deren Nachbarn)?
      Als Richter am Verfassungsgericht würde ich sagen: Geht uns nichts an.

      Was soll´s. Unser Gregor hat mal wieder ein Opfer gefunden, wie schon in der ÖTV und in der GKD. Der Wortschwall kann komplett in die Tonne.

      Kommentar


      • #4
        G.T.H...?

        Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e.V.

        Mehr hab ich dazu im Net nicht finden können.

        Das gibt natürlich weder Sinn noch Zusammenhang.
        Klär mich bitte mal auf, ich steh gerade mächtig auf dem Schlauch.


        Gruß!
        M.P.U
        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

        chinesisches Sprichwort

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        • #5
          Steht im Text: Gregor ter Heide.

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          • #6
            Ach der...., das muß man dem gregor aber sagen das er gemeint ist.
            jedenfalls ein dickes brett was andreas da bohrt. Und egal mit wem er das ausgebrütet hat....respekt....
            Das traurige an der sache...den fahrern selbst ist ihr elend scheißegal. Wenn jeder bkf unterschrieben hätte.... das wäre ein knaller. So steht andreas wie der lausberg in belgien einsam im regen.
            Meine unterschrift hat er jedenfalls....
            Vermutlich sind viele von uns schon verstorben, bevor das gericht auch nur den eingang dieser klage bestätigt.
            egal, ich lüfte meinen hut vor andreas kernke...

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            • #7
              Ich bewundere das Engagement von Andreas für die Sache seiner Kollegen. Er hat viele Rückschläge erlebt, doch er versucht es erneut, diesmal mit einer Verfassungsbeschwerde.
              Ich bin nicht so ein Fan dieser Herangehensweise, habe es ihm auch gesagt, wünsche ihm aber viel Glück.

              Lkw-Fahrer legt Verfassungsbeschwerde ein

              Geringe Wertschätzung, hoher Zeitdruck, ein starkes Lohngefälle zwischen Ost und West und schlechte Arbeitsbedingungen sind für den Berufskraftfahrer Andreas Kernke unhaltbare Zustände. Nun wehrt er sich und hat eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.


              13. Januar 2025 (aktualisiert am 14. Januar 2025, 21:01 Uhr)
              Andreas Kernke, Berufskraftfahrer (BKF) aus Emmerthal, hat am Montag eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Er klagt damit gegen die „Duldung von ruinösem Wettbewerb“, wie es in der Beschwerdeschrift heißt, die der DVZ vorliegt. Kernke argumentiert als Beschwerdeführer, dass seine Grund- und Menschenrechte nicht beachtet werden, weil sich weder die Bundesregierung noch die EU-Institutionen genügend für einen gerechten Wettbewerb eingesetzt hätten. Aufgrund des starken Gehaltsgefälles könne er mit Kollegen aus den 14 Mittel- und Osteuropäischen Staaten nicht konkurrieren, weil sein Gehalt etwa zwei Drittel höhere Kosten verursache.
              „Im gewerblichen Güterkraftverkehr sind EU-weit insgesamt circa 5 Millionen Berufskraftfahrer beschäftigt“, heißt es in dem zwölfseitigen Papier. Rund 600.000 Transportunternehmer seien systemrelevant tagtäglich mit über 70 Prozent Transportanteil unterwegs. 3,6 Millionen BKF seien im ruinösen Wettbewerb grenzüberschreitend mit EU-Lizenz für Industrie und Handel tätig.
              Die meisten BKF litten unter hohem Zeitdruck, schlechter Wertschätzung und Behandlung, niedrigem Gehalt und teils unmenschlichen Bedingungen wegen des ruinösen Ost-West-Konflikts im gewerblichen Güterkraftverkehr. Ein Beispiel sei das circa 4 Quadratmeter große Fahrerhaus, in dem sich auch Kernke fast 24 Stunden am Tag und mindestens fünf Tage in der Woche „menschlich unwürdig“ aufhalten müsse. Jeder Ruhe- und Gefängnisraum habe laut EU-Vorgaben 6 Quadratmeter.
              Deshalb fordert er das Bundesverfassungsgericht auf, auf Grundlage des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über diese Problematik zu entscheiden. Ziel sei es, dass seine Rechte unter anderem mit Blick auf die Arbeitsbedingungen vollständig berücksichtigt werden. Als eine Lösung schlägt Kernke in der Verfassungsbeschwerde einen EU-weiten Tarifvertrag für Berufskraftfahrer vor, um eine einheitliche Mindestvergütung zu schaffen.
              Kernke erinnert an die Streiks der Lkw-Fahrer unter anderem aus Georgien, Kasachstan und Usbekistan an der Autobahnraststätte in Gräfenhausen im März und August 2023. Sie hatten von der polnischen Spedition Mazur monatelang kein Geld erhalten und protestierten gegen die unzumutbaren Bedingungen an den Raststätten. In der Beschwerdeschrift fordert Kernke bessere und wirksamere Kontrollen. Er kritisiert aber auch, dass die zuständigen Kontrollbehörden wie die Polizei, der Zoll und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Missstände nicht gut genug prüften oder ahndeten, weil sie untereinander zu schlecht vernetzt seien.

              Verhaltene Reaktionen

              Juristen gehen nicht davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird. Es sei nicht ersichtlich, worüber sich der Lkw-Fahrer beschwert, sagt Verfassungsrechtler Georg Hermes der DVZ. Eine Verfassungsbeschwerde müsse sich gegen einen konkreten Akt, also eine Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung, wenden.

              Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) äußert sich zurückhaltend. „Wir können zu den Erfolgsaussichten dieser Beschwerde nichts sagen“, so BGL-Pressesprecher Martin Bulheller. Das könne nur das Bundesverfassungsgericht. Der BGL arbeite auf politischer Ebene an einer Lösung der Probleme in der Straßengüterverkehrsbranche. Er habe beispielsweise Ende des vergangenen Jahres dazu ein 100-Tage-Programm für die neue Bundesregierung vorgestellt. Darin gehe es auch um die Arbeitsbedingungen der ­Lkw-Fahrer.
              Mit einem Schreiben mit ähnlichen Anliegen wie in der jetzt eingereichten Verfassungsbeschwerde hatte sich Kernke bereits 2023 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt und eine Ablehnung erhalten.


              Es ist nicht nur so, daß es juristisch nicht weitergeht. Es wird denjenigen, die das alles angestoßen und viel Arbeit investiert haben (Andreas und Gregor), wenig Respekt gezollt, egal wie man die Sache konkret beurteilt. Sie haben zumindest etwas versucht. Zu einer geplanten Veranstaltung ("Fernfahrer-Stammtisch") zu diesem Thema an einer Autobahnraststätte, will man zwar den BGL​ hören, als Andreas auch einen kleinen Vortrag über diese Verfassungsbeschwerde halten wollte, sagte man ihm, das würde nicht passen.

              Auch wenn man anderer Meinung sein sollte, sollte man für verschiedene Sichtweisen offen sein.


              Zuletzt geändert von Eier-Feile; 27.02.2025, 11:22.

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              • #8
                Der Andreas tut mir leid. Er hat sich vor den Karren von G.T.H. spannen lassen, der auf diese Weise versucht, seine vequeren Ansichten über Recht und Gesetz unter das Volk zu bringen. G.T.H. stellt Zusammenhänge her, wo überhaupt keine sind. So reitet er ständig auf einem Urteil des EuGH herum, in dem es um die Frage ging, welches Recht zur Anwendung kommen soll. Da ging es um einen Kraftfahrer, der bei einer luxemburgischen Firma angestellt ist, aber überwiegend in Deutschland fährt und von dort auch seine Touren startet. Im Arbeitsvertrag des Kraftfahrers stand als Gerichtsstand Luxemburg, d.h. es findet luxemburgisches Recht auf das Arbeitsverhältnis statt. Der EuGH hat nun geurteilt, dass für den Kraftfahrer aber deutsches Recht gilt, weil er seine Arbeit überwiegend in Deutschland ausführt und darauf vertrauen kann, dass auch die deutschen Bedingungen für ihn gelten. G.T.H. krempelt das Urtel völlig um und sieht darin eine Grundsatzfeststellung in Bezug auf die Arbeitszeit, obwohl das gar nicht Gegenstand der Verhandlung war. Es ging um den deutschen Kündigungsschutz für Betriebsräte, den es in Luxemburg nicht gibt.

                Und dann kommt in der Beschwerde zusätzlich noch das Urteil eines ungarischen Lokführers vor, der erstritten hat, dass vor oder nach einer Wochenruhezeit immer auch zusätzlich eine Tagesruhezeit liegen muss. G.T.H. ist der Meinung, dass zu den 45 Stunden Wochenruhezeit für Kraftfahrer noch 11 Stunden Tagesruhezeit kommen müssen. Er vergisst dabei nur, dass das Urteil über die zusätzliche Tagesruhezeit zum Arbeitszeitgesetz ergangen ist und nichts mit der Wochenruhezeit nach der 561/2006 zu tun hat. Und er ignoriert, dass Deutschland diese zusätzliche Tagesruhezeit schon lange im § 11 ArbZG integriert hat.

                Das ist jetzt nur ein kleiner Auszug aus dem Blödsinn, den G.T.H. im Namen von Andreas Kernke publik macht. Dass solche Typen wie Eier-Feile voll darauf abfahren, war mir klar. Niemand hat G.T.H. oder Eier-Feile bevollmächtigt, für uns irgendetwas zu erstreiten. Und ich hoffe, das wird auch niemals passieren. Können die Beiden sich nicht ein anderes Hobby suchen, wie Briefmarken sammeln oder puzzeln?

                Gruß

                McFly

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                • #9
                  McFly, was soll dieser Umgangston, "Dass solche Typen wie Eier-Feile voll darauf abfahren​"? Zum Anderen habe ich gesagt, daß ich von solchen juristischen Aktionen wenig halte.

                  Ich bin nicht so ein Fan dieser Herangehensweise, habe es ihm auch gesagt

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