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Beschwerde beim Bundes-Verfassungsgericht

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  • Beschwerde beim Bundes-Verfassungsgericht

    Falls es den einen oder anderen interessiert.
    Ich stelle mal den Link ein zu der Verfassungsbeschwerde, die unser geschätzter Andreas Kernke alias alterelch in Karlsruhe eingereicht hat. Ich muss gestehen, mir ist der Text zu kompliziert und ich verstehe das meiste nicht. Das ist sehr bedauerlich. Ich hoffe aber, die Karlsruher Richter verstehen es besser und geben der Beschwerde statt. Viele Glück!

    Viele Grüße

    Ramaanda


  • #2
    Der Grund der Beschwerde steht fett gedruckt ganz oben im Kopf dieses monumentalen Schriftstücks.

    Der Rest klingt sehr stark nach juristisch feingliedrigster Subtilität/Finesse.
    Eine Art Herangehensweise, eventuell schriftlich erforderliche gesetzestextliche Standards,
    die für solch eine Beschwerde beim Bundes-Verfassungsgericht vonnöten sind,
    damit ebendieses tätig wird/werden kann.

    Ein Schriftsatz, der dem Otto Normalbürger sicherlich nicht morgens beim Duschen
    im Bad einfällt, oder beim Spaziergang mit dem Hund im Wald,
    sondern professioneller fachlich/juristischer Unterstützung bedarf.
    Verfassungsrecht halt, ohne dessen "Sprech"/Anwendung gewisse rechtliche Institutionen
    in Deutschland erst gar nicht reagieren.

    So mein Eindruck....

    Mit einem beschrifteten Bierdeckel oder Schuhkartonboden
    wird man mit solchen Anliegen bei Gericht vermutlich nicht wahrgenommen.
    Da hat der Elch sich wohl schon recht gut vorbereitet/vorbereiten lassen,
    eventuell die richtige Rechtshilfe eingeholt und geschickt taktiert.

    Für den geneigten Leser mag das zäh wie Kaugummi anmuten,
    die einschlägig juristisch versierten "Spürhunde" in Karlsruhe
    werden nach Durchsicht dieser Akte exakt wissen, wo die Wurst gewachsen ist...




    Gruß!
    M.P.U




    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

    chinesisches Sprichwort

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    • #3
      Nun, die Wurst ist gewachsen bei G.T.H.. Das ist sein Stil. Er hat schon vor 40 Jahren ein Buch über die Geschichte des Straßengüterverkehrs geschrieben. Das sollte ich für die ÖTV beurteilen. Das Ding war voller Fehler und ich habe mich geweigert, es zu reparieren. Es wäre einfacher gewesen, das Zeug komplett neu zu schreiben.
      Unser G.T.H. hat das seltene Talent, Zusammenhänge zu finden, wo keine sind. Boshaft gesagt: Frage: Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Detroit 8 V 71 Zweitakt-Diesel und dem Güterkraftverkehrsgesetz von 1952? Gregor würde den finden. Im Text erwähnt er 1931 als Startpunkt für staatliche Beschränkungen im deutschen Straßengüterverkehr. Das ist falsch. Regelungen gab es schon 1920 und durchgesetzt wurde das Güterfernverkehrsgesetz 1936. Dafür hätte er das Buch von Dittebrand 1933 und das von Heimes 1978 gelesen haben müssen. Hat er nicht. Macht nichts.
      Wo G.T.H. heute wohl viel Zeit hat, Gesetzestexte zu lesen, findet er reichlich Zusammenhänge, die keine sind. Für das Gericht hätte sich die Frage gestellt: Verträgt sich der Absatz 4 (Dienstleistungsfreiheit) des Lissabon-Vertrages mit den Arbeitsbedingungen der BKF in 27 EU-Ländern (plus deren Nachbarn)?
      Als Richter am Verfassungsgericht würde ich sagen: Geht uns nichts an.

      Was soll´s. Unser Gregor hat mal wieder ein Opfer gefunden, wie schon in der ÖTV und in der GKD. Der Wortschwall kann komplett in die Tonne.

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      • #4
        G.T.H...?

        Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e.V.

        Mehr hab ich dazu im Net nicht finden können.

        Das gibt natürlich weder Sinn noch Zusammenhang.
        Klär mich bitte mal auf, ich steh gerade mächtig auf dem Schlauch.


        Gruß!
        M.P.U
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        • #5
          Steht im Text: Gregor ter Heide.

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