Zitat von Norway
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Letzte Woche bei einer Polizeikontrolle habe ich erfahren, dass sogar, wenn meine Ausrüstung nicht OK ist, die Strafe dafür der Fahrer des Transportes bezahlt. Das war nur so neben bei, meine Ausrüstung ist OK.
Vor ein Paar Wochen bei einem 100 Tonnen Transport habe ich die Polizei gefragt, wenn meine Kollegen kein Wort deutsch verstehen und ich als deutschsprachige Person eine Brückenauflage übersehe, ob ich die Strafe bezahlen muss. Nein, war die Antwort, auch dann muss der Fahrer des Schwertransportes büßen.
Vor ein Paar Monaten haben wir einen 5,4m breiten Transport von der Grenze Frankfurt/Oder organisiert. Auf der A12 war Polizeibegleitung vorgeschrieben. Der deutsche Begleiter hat ordnungsgemäß um 21 Uhr die Polizei angerufen, haben sich zu 22 Uhr an der Grenze verabredet. Ja, die Grenze ist aber irgendwo im Wald, kein PP da. Darauf hat niemand gedacht. Als der Transport um 22 Uhr da angekommen ist, war die Polizei nicht da. Normaler Weise müsste der anhalten, der Begleiter müsste die rechte Fahrspur absperren und warten. Spontan haben die sich aber entschieden, bis zu der Raststätte Biegener Hellen zu fahren, ist 12 km von der Grenze und da auf die Polizei zu warten. Die Fahrer des Transportes haben dann dafür eine Strafe bekommen, obwohl es die Aufgabe des Begleiters war, es mit der Polizei zu regeln. Der hat nur die Hände hoch gemacht mit den Worten ''die sind einfach weiter gefahren''. Der hat aber kein Versuch gemacht, den Transport an der Grenze anzuhalten!!! Stop verstehen auch Polen!!! Wenn ich da wäre, hätte ich uns verteidigt, denn auf die Raststätte vorzufahren war zwar nicht richtig, aber bestimmt besser, als auf der Autobahn stehen zu bleiben. Ich würde auch die Strafe übernehmen wollen, wir haben eine gute Rechtsschutzversicherung.
Dass das Begleitpersonal tatsächlich kaum Verantwortung hat, beweisen auch diverse Gerichtsurteile. Z.B. ein Schwertransport, der am Tage gefahren ist, obwohl nur Nachtfahrt vorgeschrieben war. Der Begleiter hat eine Strafe bekommen, hat sich aber rechtlich gewehrt. Mit dem Ergebnis, die Fahrzeiteinschränkung betrift den Transport und nicht das Fahrzeug dahinter!!
Ich soll ja tatsächlich das ausführen, was mir über die Funke von dem Transportführer übermittelt wird. Das sagt die Vorschrift. Wie oft musste ich schon dem Kollege vorne erklären, dass ich auf einer 2 Spurigen Autobahn kein LKW Überholverbot setzten darf!!! Viele von den Schwertransport Fahrern kennen die Vorschriften nicht und paradoxer Weise müssen die ja auch keine Schulung machen.
Ich persönlich trage die Verantwortung schon dadurch, weil Antragsteller = Begleiter. Ich kann in den meisten Fällen sagen: ''ich bin der Transportführer'' und die Fahrer machen das, was ich sage. Ist mir in jedem Fall lieber, als hinter einem deutschem Fahrer zu fahren, der keine Ahnung hat und unsinnige Sachen von mir verlangt
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