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BAG: 1053 Verstösse gegen Übernachtungsverbot im Lkw

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  • BAG: 1053 Verstösse gegen Übernachtungsverbot im Lkw


    BAG: 1053 Verstösse gegen Übernachtungsverbot im Lkw


    2019 hat das Bundesamt für Güterverkehr trotz weniger Kontrollen deutlich mehr Lkw-Fahrer dabei ertappt, wie sie die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbringen, als ein Jahr davor.

    Berlin. Im vergangenen Jahr haben mehr Lkw-Fahrer gegen das damals noch deutsche Verbot verstoßen, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, als ein Jahr zuvor. Die Zahl der vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) festgestellten Verstöße gegen diese Regelung der Lenk- und Ruhezeit-Vorschriften lag 2019 bei 1053 und damit höher als 2018 (691). Das geht jetzt aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Im Vergleichzeitraum sind die Fahrpersonalrechts-Kontrollen sogar um rund 30.000 auf 120.035 überprüfte Fahrzeuge gesunken. Eine Differenzierung nach Nationalitäten der kontrollierten Fahrer fand nicht statt, heißt es in der Antwort.

    Weiter teilt die Bundesregierung mit, dass das BAG anhand der Aufzeichnungen und Daten, die von der Fahrerin oder dem Fahrer mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden, den tatsächlichen Verlauf der Lenk- und Ruhezeiten im Zeitraum zwischen dem aktuellen Kontrolltag und den vorangegangenen 28 Kontrolltagen prüft. „Da die Abfolge der Ruhezeiten einem regelmäßigen Rhythmus unterliegt, ist aus diesen Daten ersichtlich, welche Art der Ruhezeit der Fahrer zum aktuellen Kontrollzeitpunkt einlegen muss“, heißt es in der Vorlage.

    Quelle

    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Ist natuerlich gaaaaanz wichtig, ein Gesetz das urspruenglich FUER den Fahrer gedacht war umgesetzt und der Fahrer richtig abgezockt wird.... ein Mittelschlechter Anwalt schmeisst hier jeden Bussgeldbescheid in die Tonne.

    Man sollte besser den Schwerpunkt auf Kabotage setzen.

    Gruss Holger
    Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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    • #3
      Die Spielregeln sind bekannt...kann keine Abzocke erkennen.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von whiteout Beitrag anzeigen
        Ist natuerlich gaaaaanz wichtig, ein Gesetz das urspruenglich FUER den Fahrer gedacht war umgesetzt und der Fahrer richtig abgezockt wird.... ein Mittelschlechter Anwalt schmeisst hier jeden Bussgeldbescheid in die Tonne.

        Man sollte besser den Schwerpunkt auf Kabotage setzen.

        Gruss Holger
        Wo steht in dem Artikel, dass der Fahrer "richtig abgezockt" wird ? Da steht nur, das bei den Kontrollen Fahrer erwischt wurden, aber wen soll denn das BAG auch sonst erwischen ? Ich kenne einige Anzeigen, die nicht gegen den Fahrer, sondern nur gegen den Unternehmer gestellt wurden. Obwohl ja bekanntlich immer 2 dazu gehören, um gegen diese Regel zu verstoßen.

        Ein mittelschlechter Anwalt dürfte Probleme bekommen, die Tonne zu zu öffnen, ein guter Anwalt könnte es unbestritten schaffen.

        Mal davon abgesehen, dass das deutsche BAG sicher keine Anleitung aus Canada braucht, um zu wissen, was ihrer Aufgabe ist, sei dir versichert, dass die Kontrolle der Kabotagebestimmungen durchaus ein Schwerpunkt des BAG sind und in diesem Jahr sogar verstärkt durchgeführt wurden.

        Um die Ergebnisse von Kabotagekontrollen ging es ja auch in der Anfrage der FDP nicht, also kann dazu auch keine Aussage in der Antwort enthalten sein.

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        • #5
          Die Spielregeln sind bekannt...kann keine Abzocke erkennen.

          ... sagt einer, der ganz sicher nicht damit in Beruehrung kommt... ich auch nicht! Nur mit dem Unterschied, das es fuer mich ein leichtes waere mich an dieses Gesetz zu halten, da es dazu mehr als genug Moeglichkeiten gibt.

          Wo steht in dem Artikel, dass der Fahrer "richtig abgezockt" wird
          Naja, es ist ein Bussgeld von bis zu Euro 500.- dafuer vorgesehen..... warum, wenn das Gesetz doch den Fahrer schuetzen soll?

          [QUOTE. Obwohl ja bekanntlich immer 2 dazu gehören, um gegen diese Regel zu verstoßen.][/QUOTE]

          Klar gehoeren da zwei dazu, aber man muss dem "zweiten" auch die Moeglichkeit geben sich an dieses Gesetz zu halten. Bin lange genug in DE gefahren... kenne da sehr wenige Hotels, welche es gestatten das sich ein Kuehler dort vors Haus stellt... von Gefahrgut gar nicht zu reden.

          Ein mittelschlechter Anwalt dürfte Probleme bekommen, die Tonne zu zu öffnen, ein guter Anwalt könnte es unbestritten schaffen.
          Wuerde ich nicht so sehen. Das Gesetz scheitert schon allein an der Definition, " "ohne geeignete Schlafmoeglichkeit"
          1. wo ist definiert, WAS eine geeignete Schlafmoeglichkeit ist?
          2. Das Gesetz bescheinigt dem Fahrer, das er den Rest der Woche an einer ungeeigneten Schlafmoeglichkeit seine Ruhepause verbringt!

          Mal davon abgesehen, dass das deutsche BAG sicher keine Anleitung aus Canada braucht,
          Da waere ich mir nicht so sicher. Was Kontrollen anbelangt, da ist man in Nordamerike den Europaern schon weit voraus. Wenn ich dran denke, in DE bei einer Kilometerleistung von so ca. 150 000.- im Jahr auf max. 3 Kontrollen p.J. gekommen bin... trotzt 99% Gefahrgut.
          Diese Kontrolldichte hab ich manchmal 3 Mal am Tag ..... zwar nur Waage, aber ich kann auch jederzeit bis zu einer kompletten Techn, Kontrolle herangezogen werden... die techn. Kontrolle zwar nur max.alle 3 Monate (in USA, Canada, Mexico) ..... aber Papiere koennte jeden Tag einmal stattfinden.
          Bei uns muss auch niemand ins Fahrzeug einsteigen um zu sehen, was ich gearbeitet habe.... er braucht mir nur seie Diens e-Mail, oder fax-Nr geben und bis der Officer an seinen Schreibtisch sitzt hat er die daten..... also, ist nicht so, das man nicht von Anderen lernen koennte... mal ganz von der klaren Definition eines Gesetzes mal abgesehen, aber das ist eine Andere Geschichte.

          Gruss Holger
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          • #6
            Zitat von whiteout Beitrag anzeigen

            Klar gehoeren da zwei dazu, aber man muss dem "zweiten" auch die Moeglichkeit geben sich an dieses Gesetz zu halten. Bin lange genug in DE gefahren... kenne da sehr wenige Hotels, welche es gestatten das sich ein Kuehler dort vors Haus stellt... von Gefahrgut gar nicht zu reden.

            Wuerde ich nicht so sehen. Das Gesetz scheitert schon allein an der Definition, " "ohne geeignete Schlafmoeglichkeit"
            1. wo ist definiert, WAS eine geeignete Schlafmoeglichkeit ist?
            2. Das Gesetz bescheinigt dem Fahrer, das er den Rest der Woche an einer ungeeigneten Schlafmoeglichkeit seine Ruhepause verbringt!


            Gruss Holger
            Einigen wir uns darauf, daß eine Diskussion über Zelte neben dem Lkw etwas für Idioten ist und keiner weiteren Erwähnung bedarf.

            Es gibt kein Gesetz, daß dem Fahrer vorschreibt, er müsse in einem Hotel übernachten. Das kann es nicht geben, weil das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowas gar nicht zulässt. Weder die EU noch Deutschland können einem Fahrer vorschreiben, wo er übernachten will. Sie können nur vorschreiben, wo er WANN NICHT übernachten darf.
            Warum kommt das bei dir nicht an bzw. was stimmt mit dir nicht? Was faselst du da von - ohne geeignete Schlafmöglichkeiten -?
            Das Gesetz soll übrigens nicht nur den Fahrer schützen. Primär soll es die unbeteiligte Bevölkerung vor einem übermüdeten bzw. psychisch und physisch kaputten Fahrer schützen. Das ist dem Gesetzgeber zwar nicht gelungen, aber er hat den richtigen Weg zumindest eingeschlagen.

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            • #7
              Warum kommt das bei dir nicht an bzw. was stimmt mit dir nicht?
              Was soll bei mir ankommen???? Wo bitte soll der Fahrer denn uebernachten, BITTE einmal KONKRETE Angaben und nicht dummes wischiwaschi.
              Mal ganz abgesehen davon, muss niemand nachweisen, was man nicht getan hat, sondern es muss bewiesen werden, WAS MAN GETAN HAT !

              Was faselst du da von - ohne geeignete Schlafmöglichkeiten -?
              Wenn du keine Ahnung hast, dann informiere dich VORHER, BEVOR du jemanden angreift !!!!

              Wortlaut DEUTSCHER BUSSGELDKATALOG 2020 :
              Wochenruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht (Fahrer) bis zu 500 Euro
              Wochenruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht (Halter) bis zu 1.500 Euro

              Primär soll es die unbeteiligte Bevölkerung vor einem übermüdeten bzw. psychisch und physisch kaputten Fahrer schützen.

              Und das erreicht man, das man einen Fahrer alle zwei Wochen an einer "geeigneten Schlafmoeglichkeit " (Wortlaut deutscher Gesetzgebung, nicht meine!!!! ) schlafen laesst... den Rest kann er ja dann an einer ungeeigneten Schlafmoeglichkeit schlafen, denn wenn seine Schlafkaibine nicht eine geeignete Schlafmoeglichkeit ist, dann ist es eine ungeeignete..... Oder verandert sich diew SChlafkabine alle zwei Wochen... hab ich bis jetzt noch nicht festgestellt... ja, ich war in DE zeitweise ueber zwei Wochen unterwegs und es passiert heute auch noch.

              Du schreibst, der Fahrer muss ncht im Hotel uebernachten... wo eigentlich dann... kann man sich auch in ein Haus einbrechen und dort schlafen... also bitte KONKRETE Angaben... aber ich bin sicher das auch du nurin der theorie lebst und warscheinlich noch nie in die Verlegenheit gekommen bist, das dieses Gesetz zum tragen kommt.

              Mal ganz davon abgesehen, wie eine Gerichtsverwertbare Beweisfuehrung gewaehrleistet ist, das der Fahrer seine Wochenruhezeit im Fahrerhaus verbracht hat..... und in welchem Gesetz steht eigentlich, das ich in meiner Pause schlafen muss?

              Gruss Holger
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              • #8
                Jura ist halt nicht für jeden gemacht. Dafür gibt's Experten

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                • #9
                  Zitat von whiteout Beitrag anzeigen

                  Was soll bei mir ankommen???? Wo bitte soll der Fahrer denn uebernachten, BITTE einmal KONKRETE Angaben und nicht dummes wischiwaschi.



                  Und das erreicht man, das man einen Fahrer alle zwei Wochen an einer "geeigneten Schlafmoeglichkeit " (Wortlaut deutscher Gesetzgebung, nicht meine!!!! ) schlafen laesst... den Rest kann er ja dann an einer ungeeigneten Schlafmoeglichkeit schlafen, denn wenn seine Schlafkaibine nicht eine geeignete Schlafmoeglichkeit ist, dann ist es eine ungeeignete..... Oder verandert sich diew SChlafkabine alle zwei Wochen... hab ich bis jetzt noch nicht festgestellt... ja, ich war in DE zeitweise ueber zwei Wochen unterwegs und es passiert heute auch noch.

                  Du schreibst, der Fahrer muss ncht im Hotel uebernachten... wo eigentlich dann... kann man sich auch in ein Haus einbrechen und dort schlafen... also bitte KONKRETE Angaben... aber ich bin sicher das auch du nurin der theorie lebst und warscheinlich noch nie in die Verlegenheit gekommen bist, das dieses Gesetz zum tragen kommt.

                  Mal ganz davon abgesehen, wie eine Gerichtsverwertbare Beweisfuehrung gewaehrleistet ist, das der Fahrer seine Wochenruhezeit im Fahrerhaus verbracht hat..... und in welchem Gesetz steht eigentlich, das ich in meiner Pause schlafen muss?

                  Gruss Holger
                  Anscheinend kennt man den Begriff - zuhause - in Canada nicht. Hier gibt es den aber wohl. Damit hast du die Antwort auf deine Frage, wo der Fahrer übernachten soll.
                  Der Verstoß gegen die Wochenruhezeit selber lässt sich nur - auf frischer Tat - beweisen. Deshalb ist die Feststellung eines Verstoßes auch so schwierig, allerdings nicht unmöglich. Weil auch keine Pflicht des Nachweises zum Übernachtungsort existiert, spielt die - geignete Schlafmöglichkeit - außerhalb des Fahrzeugs so gut wie keine Rolle. Sie tut es nur dann, wenn mich mein Arbeitgeber in eine verlauste oder laute Bude stecken will. Das muß ich nicht hinnehmen.

                  Sinn und Zweck der Übung ist das Eindämmen des Nomadenlebens. Die vielen besoffenen Fahrer, die immer öfter in Erscheinung treten, saufen ja nicht, weil das Nomadenleben so schön ist. Und damit habe ich schon einen Grund genannt, warum die regelmäßige Heimkehr zur Verkehrssicherheit beiträgt. Und das ist jetzt nicht abschließend. Es gibt weitere Gründe.
                  Aber solche Überflieger wie du sehen das natürlich nicht. Sie sehen das genausowenig wie die verbrannten Vögel in der Mojavewüste.

                  Kommentar


                  • #10
                    Ob und warum der Fahrer die vorgesehen 500 Euro Bußgeld bezahlen oder nicht bezahlen muss, werde ich hier nicht ausführen, es ist allerdings so, dass der Fahrer nicht unbedingt zahlen muss.

                    Die Regelung über die hier so herzhaft mit Halbwissen gestritten gestritten wird, ist übrigens kein deutsches Gesetz, sondern eine Europäische Regelung, deren letzte Änderung offenbar nicht wirklich bekannt ist.

                    Die VO(EG) 561/2006 als eine der wichtigsten Vorschriften, die der Kraftfahrer kennen sollte, sagt im Artikel 6 Absatz 8:
                    Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten und jede wöchentliche Ruhezeit von mehr als
                    45 Stunden, die als Ausgleich für die vorherige verkürzte wöchentliche Ruhezeit eingelegt
                    wird, dürfen nicht in einem Fahrzeug verbracht werden. Sie sind in einer geeigneten
                    geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären
                    Einrichtungen zu verbringen.
                    Alle Kosten für die Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs werden vom Arbeitgeber
                    getragen.
                    Hier wird auch die geeignete Unterkunft definiert. Da steht nichts von Hotel. Viel genauer kann es eine Europaweite Verordnung allerdings nicht definieren, da hier nationale Befindlichkeiten, Menschenrechte und europäische Freiheiten hineinspielen. Das bleibt dann von Einzelfall zu Einzelfall einem Richter vorgebhalten.

                    Klar dürfte allerdings sein, dass das früher diskutierte Zelt neben dem LKW oder ähnliche abenteuerliche Lösungen unter Beachtung eines gewissen Menschenverstandes nicht zulässig sind.

                    Genau so klar ist allerdings auch, dass kein Kraftfahrer verpflichtet ist, eine Hotelquittung oder ähnliches vorzulegen (was er übrigens noch nie war), allerdings dürfte die Vorlage eines solchen oder ähnlichen Dokumentes die Kontrolle entspannen. Wie jetzt BAG und Polizei Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Regelungen finden, werde ich hier aus hoffentlich verständlichen Gründen nicht ausführen.

                    Kommentar


                    • #11
                      Anscheinend kennt man den Begriff - zuhause - in Canada nicht.
                      Dummes Gewaesch, was bestimmt nicht von einem Fernfahrer kommen kann. Ich bin von Speyer nach Alicante, von dort nach Ancona und von dort heim gefahren... Bitte das in zwei Wochen machen. Es gibt genug Kollegen, die von Daenemark, oder gar Schweden, oder Norwegen nach Griechenland fahren.... also, was soll dieses Dumme Geschwaetzt?

                      Die vielen besoffenen Fahrer, die immer öfter in Erscheinung treten, saufen ja nicht, weil das Nomadenleben so schön ist.
                      Schon Mal davon gehoert, wer einen Grund zum Saufen sucht ist Alkoholiker, und die haben auf der Strasse nix verloren !

                      [QUOTE warum die regelmäßige Heimkehr zur Verkehrssicherheit beiträgt. ][/QUOTE]

                      Bitte um den Wortlaut des Gesetzes, wo von HEIMKEHR die Rede ist!!!!!

                      Aber solche Überflieger wie du sehen das natürlich nicht
                      Gehts noch????

                      Sie sehen das genausowenig wie die verbrannten Vögel in der Mojavewüste.
                      Nun, mir waechst kein Gras aus der Tasche und ich kann auch nicht uebers Wasser gehen... deswegen kann ich auch keine verbrannten Voegel sehen.
                      Wie oft warst du in der Mojavewueste???

                      Gruss Holger
                      Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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                      • #12
                        Zitat von august der starke Beitrag anzeigen
                        Ob und warum der Fahrer die vorgesehen 500 Euro Bußgeld bezahlen oder nicht bezahlen muss, werde ich hier nicht ausführen, es ist allerdings so, dass der Fahrer nicht unbedingt zahlen muss.

                        Die Regelung über die hier so herzhaft mit Halbwissen gestritten gestritten wird, ist übrigens kein deutsches Gesetz, sondern eine Europäische Regelung, deren letzte Änderung offenbar nicht wirklich bekannt ist.

                        Die VO(EG) 561/2006 als eine der wichtigsten Vorschriften, die der Kraftfahrer kennen sollte, sagt im Artikel 6 Absatz 8:

                        Hier wird auch die geeignete Unterkunft definiert. Da steht nichts von Hotel. Viel genauer kann es eine Europaweite Verordnung allerdings nicht definieren, da hier nationale Befindlichkeiten, Menschenrechte und europäische Freiheiten hineinspielen. Das bleibt dann von Einzelfall zu Einzelfall einem Richter vorgebhalten.

                        Klar dürfte allerdings sein, dass das früher diskutierte Zelt neben dem LKW oder ähnliche abenteuerliche Lösungen unter Beachtung eines gewissen Menschenverstandes nicht zulässig sind.

                        Genau so klar ist allerdings auch, dass kein Kraftfahrer verpflichtet ist, eine Hotelquittung oder ähnliches vorzulegen (was er übrigens noch nie war), allerdings dürfte die Vorlage eines solchen oder ähnlichen Dokumentes die Kontrolle entspannen. Wie jetzt BAG und Polizei Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Regelungen finden, werde ich hier aus hoffentlich verständlichen Gründen nicht ausführen.
                        Und zusätzlich sagt die Verordnung auch nicht, dass der LKW vor der Unterkunft stehen muss - ich vermute Mal die Deutsche Umsetzung des europäischen Rechts auch nicht.
                        Genauso wird es dann auch (bald?) entsprechende Erkenntnisse, Ausführungsbestimmungen, allgemeine oder fallspezifische Rechtssprechungen geben, was eine geeignete Unterkunft, sanitäre Einrichtungen oder geeignete Schlafgelegenheiten sind.
                        ​​​​​ Ähnliches Prinzip wie bei der Ladungssicherung oder so Fällen wie "X hat geeignete Maßnahmen gegen Y zu treffen." Oder gibt es genaue Vorschriften, wie das Zündschloss eines Gefahrgut-LKW beschaffen sein muss, um eine unerlaubte Benutzung zu be-/verhindern?

                        Aber in anderen Ländern ist alles besser - da ist genau definiert was "private use" des LKW ist und da gab es bestimmt noch nie unterschiedliche Ansichten...

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                        • #13
                          Bitte um den Wortlaut des Gesetzes, wo von HEIMKEHR die Rede ist!!!!!
                          Vielleicht kann ich Helfen.

                          Zitat VO(EG)561/2006, Artikel 6, Absatz 8a:

                          Ein Verkehrsunternehmen plant die Arbeit der Fahrer so, dass die Fahrer in der Lage
                          sind, innerhalb jedes Zeitraums von vier aufeinanderfolgenden Wochen zu der im
                          Mitgliedstaat der Niederlassung des Arbeitgebers gelegenen Betriebsstätte des
                          Arbeitgebers, der der Fahrer normalerweise zugeordnet ist und an der er seine
                          wöchentliche Ruhezeit beginnt, oder zu ihrem Wohnort zurückzukehren, um dort
                          mindestens eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit oder eine wöchentliche Ruhezeit
                          von mehr als 45 Stunden als Ausgleich für eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit zu
                          verbringen.
                          Hat der Fahrer jedoch zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten in
                          Einklang mit Artikel 8 Absatz 6 eingelegt, muss das Verkehrsunternehmen die Arbeit des
                          Fahrers so planen, dass dieser in der Lage ist, bereits vor Beginn der regelmäßigen
                          wöchentlichen Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich eingelegt wird,
                          zurückzukehren. Das Unternehmen dokumentiert, wie es diese Verpflichtung erfüllt, und es
                          bewahrt die betreffenden Unterlagen in seinen Geschäftsräumen auf, damit sie auf Verlangen
                          der Kontrollbehörden vorgelegt werden können.
                          Hier kommt zwar das Wort "Heimkehr" nicht vor, aber das was man darunter versteht, ist hier geregelt.

                          Noch eine kleine Ergänzung zum Beitrag von Apollo16 :
                          Das Zusammenspiel zwischen Gesetzgebung (Legislative), Gesetzeskontrolle (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) dient der Konkretisierung und ist ein Bestandteil der Demokratie, die ja bekanntlich gewollt ist.

                          Kommentar


                          • #14
                            da ist genau definiert was "private use" des LKW
                            Ja, ist es! und das sogar sehr genau.

                            Wer sich nicht dran haelt, oder versucht es zu missbrauchen, der koennte sehr schnell boese Ueberraschung erleben, DOT Officers und Policeofficers verstehen da keinen Spass.


                            zu der im
                            Mitgliedstaat der Niederlassung des Arbeitgebers gelegenen Betriebsstätte des
                            Arbeitgebers, der der Fahrer normalerweise zugeordnet ist und an der er seine
                            wöchentliche Ruhezeit beginnt, oder zu ihrem Wohnort zurückzukehren,
                            Eigentlich sollte dieses Gesetz doch den Fahrer NACH HAUSE bringen..... aber genau dem wird hier widersprochen. DEr AN muss ja nicht dort wohnen, wo er normalerweise ZUGEORDET ist.
                            ich moechte einfach mal sagen, die Situation wird sich auch mit diesem Gesetz nicht aendern.
                            Haette man gesetzlich vorgeschrieben, das der Fahrer mindestens einmal im Zeitraum von vier Wochen an seinen Wohnsitz zurueck kommen muesste, dann waere das eine klare Sache gewesen.
                            Hier wird nix anderes getan, als dem Fahrer das Leben schwer zu machen... er muss ja eine Bleibe suchen, wenn er die grosse Pause macht... und wo die Verbesserung fuer den Fahrer durch dieses Gesetz sein soll, verbirgt sich mir noch immer.

                            Gruss Holger

                            Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


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                            Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

                            "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

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                            • #15
                              Mit dem Gesetz im Rücken kann er bei seinem Chef das durchsetzen. Ob nach Hause oder nicht ist erstmal Zweitrangig. Alternativ kann der Chef ja ein Hotelzimmer buchen unterwegs.

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