Radler (31) blecht 5400 Euro für Stinkefinger
Augsburg – Weil er angeblich Zivilcourage beweisen wollte, zeigte ein Radfahrer in Augsburg einem Autofahrer den Stinkefinger. Der obszöne Fingerzeig kommt den 31-Jährigen teuer zu stehen: Das Gericht verdonnerte den Rüpel-Radler zu einer Mega-Geldstrafe von 5400 Euro!
▶︎ Juristisch handelt es sich beim Zeigen des Stinkefingers um eine Beleidigung. Genauer: eine vorsätzliche Verletzung der Ehre. Laut Paragraf 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden.
Augsburg – Weil er angeblich Zivilcourage beweisen wollte, zeigte ein Radfahrer in Augsburg einem Autofahrer den Stinkefinger. Der obszöne Fingerzeig kommt den 31-Jährigen teuer zu stehen: Das Gericht verdonnerte den Rüpel-Radler zu einer Mega-Geldstrafe von 5400 Euro!
▶︎ Juristisch handelt es sich beim Zeigen des Stinkefingers um eine Beleidigung. Genauer: eine vorsätzliche Verletzung der Ehre. Laut Paragraf 185 StGB kann eine Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden.
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