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Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

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  • Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

    Ein Kumpel rief mich vorhin an und berichtete von einer Polizeilichen Vorladung an seine Frau.

    Seiner Frau wird in dieser Vorladung vorgeworfen, in einem Zeitraum von 3 Wochen einen PKW beschädigt zu haben. Weder die Art der Beschädigung noch ein genauer Zeitpunkt wann die Beschädigung stattgefunden haben soll, ist vermerkt. Natürlich hat nichts dergleichen durch seine Frau stattgefunden.

    Wie geht man nun damit um? Ruft man zunächst einen Anwalt an oder geht man zur Polizei und verweigert die Aussage oder macht eine Aussage?

    Ich habe ihm geraten über eine gegen Anzeige wegen dieser Verleumdung nachzudenken. Ansonsten bin ich ziemlich Ratlos, finde aber so eine Anschuldigung ungeheuerlich.

  • #2
    AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

    meine meinung: hingehen, sich den sachverhalt schildern lassen
    mir flatterte vor jahren auch mal so ein ding ins haus. war völlig ahnungslos, natürlich auch ein wenig verängstigt

    bin dann zur polizei und der erste satz des beamten war: SIE WISSEN, WARUM SIE HIER SIND?

    ich: "Nöö!!"

    erst dann kamen die mit einzelheiten und es klärte sich schnell, dass ich an der sache aber sowas von unbeteiligt war!!


    wenn du sofort mit nem anwalt dort auftauchst, sind die bestimmt erstmal reserviert


    also, locker angehen, wenn man keine leichen im keller hat!
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

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    • #3
      AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

      Einer Einladung zur Polizei muss man nicht nachkommen, und ich würde das auch nicht tun! Einfach anrufen und mitteilen, dass man keine Aussage machen möchte.

      Niemand muss sich selbst belasten, soll die Polizei anderweitig ermitteln.
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      • #4
        AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

        Rainer, ich weiß nicht ob es auf das Wort ankommt. Aber es stand wohl Vorladung und nicht Einladung. Ich nehme an, dass ist ein Unterschied.

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        • #5
          AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

          Hier sollte man unterscheiden. Einladung oder Vorladung.
          Wer bei einer Vorladung nicht erscheint, kann schnell eine Escorte in grün bekommen.

          Ich würde anrufen, Termin machen, anhören was die zu sagen haben, meine Sicht schildern, nix unterschreiben.
          Klärt sich das ok, wenn nicht Anwalt wegen Akteneinsicht usw.
          Für die Leute, die es noch nicht wissen und die Anwaltskosten scheuen. Am Amtsgericht kann man sich einen Beratungsschein holen und mit dem das erste Beratungsgespräch mit einem Anwalt deiner Wahl kostenlos führen.
          Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

          Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

          "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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          • #6
            AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Aber es stand wohl Vorladung und nicht Einladung. Ich nehme an, das ist ein Unterschied.
            Nein, ist es nicht.

            Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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            • #7
              AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

              Danke, der Text ist ja sehr interessant. Ich werde meinen Kumpel morgen mal mit der Nase drauf stoßen. Und ich habe echt gedacht da wäre ein Unterschied. Wieder was gelernt.

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              • #8
                AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

                Ein- oder Vorladung, letztlich immer etwas dusselig da nicht zu erscheinen, was man im Übrigen bei jeder Wache erlrdigen kann (Einladung / Aktenzeichen mitnehmen).

                WENN mensch tatsächlich etwas "ausgefressen" haben sollte, ist es schon gut dafür geradezustehen (dann vlt besser mit Rechtsverdreher?).
                Sollte mensch sich keiner Schuld bewusst sein, ist umso mehr angesagt, der Pol das zu berichten, ggf können die "Zeit sparen" und "weitersuchen".

                Zum Einen gehört Eigenverantwortung zur "dingsbums Reife ein Kfz führen zu können", zum Anderen denke ich auch, dass wir ebenfalls den Anspruch haben, die Verursacher (oder ihre Versicherungen) regulieren den Schaden.
                Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
                (A. Einstein)

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                • #9
                  AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

                  Es handelt sich um die Frau eines Freundes. Sie hat keinen Führerschein und ist Hauptberuflich mit der Kindererziehung beschäftigt.

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                  • #10
                    AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

                    Zitat von don derfel Beitrag anzeigen
                    Ein- oder Vorladung, letztlich immer etwas dusselig da nicht zu erscheinen, was man im Übrigen bei jeder Wache erlrdigen kann (Einladung / Aktenzeichen mitnehmen).

                    WENN mensch tatsächlich etwas "ausgefressen" haben sollte, ist es schon gut dafür geradezustehen (dann vlt besser mit Rechtsverdreher?).
                    Sollte mensch sich keiner Schuld bewusst sein, ist umso mehr angesagt, der Pol das zu berichten, ggf können die "Zeit sparen" und "weitersuchen".

                    Zum Einen gehört Eigenverantwortung zur "dingsbums Reife ein Kfz führen zu können", zum Anderen denke ich auch, dass wir ebenfalls den Anspruch haben, die Verursacher (oder ihre Versicherungen) regulieren den Schaden.
                    Du wirst sicher nicht der Meinung sein, dass Unschuldige niemals verknackt werden, weil die Justiz herausbekommt, dass der Unschuldige unschuldig ist. In diesem Sinne sollte man sich an den amerikanischen Krimi erinnern, wo es immer heißt: " Alles was sie sagen, kann gegen sie verwendet werden!"
                    Es hat also oft pragmatische Gründe, warum man die Ein- oder Vorladung der Polizei ignorieren sollte. Eventuell könnte man in einem lockeren Gespräch Dinge sagen, die nicht so gemeint waren, aber zum Schaden desjenigen ausgelegt werden.
                    Natürlich kommt es hier auch auf den Einzelfall an. Als Zeuge würde ich eher der Vorladung Folge leisten als wenn ich Beklagter wäre,

                    Gruß

                    McFly

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                    • #11
                      AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

                      Als beschuldigter braucht man sowieso nichts sagen. Als zeuge sehr wohl. Das spiel geht folgendermaßen, vorladung als zeuge, daraus ergeben sich dan neue aspekte, und schon bin ich beschuldigter. Und wenn ich da nichts mehr sage ist das wurscht, da ich ja als zeuge ausgesagt habe. Das ist ein ganz altes spiel. Nennt sich "die kripo rät". Ohne anwalt würde ich nie wieder zur polizei gehen. Ich weis was ich sage. Und auch als zeuge habe ich anspruch auf anwaltlichen beistand. Übrigens, das mit dem schein vom amtsgericht, und damit dann zum anwalt zur kostenlosen rechtsberatung, das geht nur wenn ich bedürftig bin. Das muß man mit lohnabrechnungen oder bewilligungsbescheiden belegen. Wie niesrig da die armutsgrenze ist kann ich jetzt nicht sagen. Armenrecht hat man früher gesagt. Dem anwalt muß man trotzdem 10 euro pauschale bezahlen. Wie dem auch sei, nie ohne anwalt zur polizei. Schon gar nicht auf dubiose ein oder vorladungen hin. Oft reicht auch ein fax des anwalts und die sache erledigt sich von selbst. Wenn polizisten auf widerstand stoßen, suchen sie sich gerne einen anderen dummen. Das sind meine erfahrungen.

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                      • #12
                        AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

                        Wir kennen den genauen Sachverhalt nicht.

                        Für mich gilt: Hab ich was ausgefressen, komm ich mit Anwalt.

                        Bin ich unschuldig kann ich auch ohne.

                        Wenn ich z.B beschuldigt werde, am Montag ein Auto im Ort beschädigt zu haben, ich aber am Montag 900 Km weiter weg auf tour war, wieso sollte ich dann dort nicht erscheinen, oder gar mit Anwalt (kostet) dort aufkreuzen??
                        Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                        Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

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                        • #13
                          AW: Merkwürdige Vorladung durch Polizei?

                          Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                          Es hat also oft pragmatische Gründe, warum man die Ein- oder Vorladung der Polizei ignorieren sollte.

                          McFly
                          Hmm. Es könnten durchaus pragmatische Gründe sein, solchen Vorladungen - mit oder ohne Anwalt - zu folgen. Schon um zu evtl Vorwürfen stellung zu nehmen. Ausnahmen mag es allerdings sicher geben.
                          Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
                          (A. Einstein)

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