Flensburger Weihnachtsmarkt: Polizei stoppt LKW mit Tannenbaum

Am Montag, in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, kontrollierten Beamtinnen und Beamte der Schwerlastüberwachung des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Nord zusammen mit Kollegen des BAG, des Zolls und der Bundespolizei den Schwerlast- und Gefahrgutverkehr auf der A7.

Auf dem Parkplatz „Jalm“, Fahrrichtung Dänemark, wurden etwa 40 größere Fahrzeuge, vom sogenannten Sprinter bis hin zum Schwertransport, genauer in Augenschein genommen. Dabei wurden diverse Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen festgestellt, so z.B. gegen die Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und die Ladungssicherung. 15 Fahrer verstießen gegen das Fahrpersonalgesetz, d.h. sie hielten sich nicht an die vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten.

Es wurden sechs Ladungssicherungsverstöße festgestellt, davon einer bei einem Gefahrguttransport. Auch Großraum- und Schwertransporte wurden unter die Lupe genommen. Dabei geriet ein besonderer Schwertransport ins Visier der kontrollierenden Beamten: Ein großer Weihnachtsbaum, auf dem Weg zu einem Weihnachtsmarkt im Norden, befand sich auf einem Sattelauflieger für Langholztransporte, wobei die Äste des Baumes seitlich herunterhingen und die Breite des Fahrzeugs aufgrund dessen deutlich überschritten wurde. Die festgestellte Breite betrug 3,50 m und eine für einen derartigen Transport erforderliche Genehmigung konnte der Fahrer nicht vorweisen, so dass die Weiterfahrt vorerst untersagt werden musste. Auch ein mit Luxusfahrzeugen beladener Autotransporter auf der Fahrt nach Dänemark fiel den Beamten auf. Es bestand der Verdacht, dass dieser zu hoch beladen wurde. Eine Messung bestätigte, dass die festgestellte Höhe 4,35 m betrug. Die maximal zulässige Höhe in Deutschland beträgt lediglich 4,00 m. Der Fahrer musste zwei SUVs abladen, bevor er die Weiterfahrt antreten konnte. Gegen die Firma wurde ein Verfahren eingeleitet, dass zum Ziel hat, den Erlös aus dem illegalen Transport einzuziehen, dabei dürfte es sich um einen vierstelligen Betrag handeln.

Eine Sicherheitsleistung musste ein niederländischer Lkw- Fahrer hinterlegen: Seine Fahrzeugkombination war zu lang und die Ladung ragte viel zu weit nach hinten heraus. Der Zoll zog beim Fahrer direkt vor Ort außerdem knapp 400 Euro an hinterzogenen Mautgebühren ein.

Zeitgleich zu den Kontrollmaßnahmen wurden durch den Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster Geschwindigkeitsmessungen bei 3225 Fahrzeugen durchgeführt. Die Geschwindigkeit war in dem Bereich während der Kontrolle auf 60 km/h reduziert worden. Es waren schon weit vor der Kontrollstelle die entsprechenden Beschilderungen sowie ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet worden und direkt an der Autobahn befanden sich zusätzlich Beamtinnen und Beamte mit Warnwesten sowie ein Funkstreifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht. Trotzdem missachteten einige Fahrer das Tempolimit, so dass 55 Verwarngelder (bis 60,- Euro) sowie 27 Bußgelder (über 60 Euro Strafe) fällig werden. Vier Fahrzeugführer müssen mit einem Fahrverbot rechnen, zwei „Spitzenreiter“ waren mit 119 km/h bei erlaubten 60 km/h unterwegs.

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