Nach dem Expertenstreit letzte Woche zur öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zum Entwurf des Bundesfernstraßenmautgesetzes, hagelte es an Kritik seitens der Branchenvertreter.
Die deutliche Kritik zur Erhöhung der Mautgebühren zum 1. Januar 2023 für den LKW-Verkehr seitens des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) zeigt nun Wirkung. Diese Woche wurde der Beschluss zum Mautänderungsgesetz von der Tagesordnung des Verkehrsausschusses abgesetzt.
Zudem forderte der BGL während der Öffentlichen Anhörung im Bundestag eine Verschiebung der vorgesehenen Erhöhung, um eine eingehende Mautreform vornehmen zu können.
BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt hat hierzu gegenüber der Presse erklärt:
Der BGL begrüßt ausdrücklich, dass die ursprünglich für Januar 2023 geplante LKW-Mauterhöhung offenbar aufgrund von Uneinigkeit in der Ampelkoalition über Belastungen in der aktuellen Krisensituation infrage gestellt wird. Die Appelle des BGL in der Öffentlichen Anhörung am 12. Oktober im Bundestag scheinen damit Wirkung hinterlassen zu haben. Die Unternehmen brauchen jetzt dringend Entlastungen und keine Mauterhöhungen!”
LKW-Maut in Deutschland ab 2023
Grundlage für die Berechnung der neuen Mautsätze ist ein neues Wegekostengutachten für den Zeitraum von 2023 bis 2027 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Durch diese Maßnahme rechnet die Bundesregierung mit Mehreinnahmen in Höhe von 41,5 Milliarden Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre.
Die Erhöhung der Mautgebühren für den LKW-Verkehr würde für die Transportbranche eine Steigerungen für LKW >18 t ab 4 Achsen zwischen 3,8 Prozent (Euro 6) und bis zu 40,2 Prozent (Euro 2) bedeuten.
Die geplanten Veränderungen hat die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer (IHK) wie folgt aufgeschlüsselt:
Aktuelle und ab 1. Januar 2023 geplante LKW-Mautsätze
Quelle: Niederrheinische Industrie- und Handelskammer (IHK)