Im Juni werden in einigen Ländern der Europäischen Union Feiertage begangen, und es wird zu Verkehrseinschränkungen für LKW kommen. In einer Region Frankreichs wird in diesem Zeitraum anlässlich eines wichtigen Jahrestages ein gesondertes Lkw-Fahrverbot verhängt.
Ende Mai wird in vielen europäischen Ländern Fronleichnam gefeiert. Im Juni hingegen haben Italien und Slowenien Feiertage. Erfahren Sie, welche Verbote zusätzlich zu den regulären Samstags- und Sonntagsverboten in den kommenden Wochen gelten werden.
29. Mai
- Kroatien – von 15 bis 23 Uhr gelten kroatische Fahrverbote für LKW und Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für LKW und Fahrzeuge mit Anhängern von mehr als 14 Metern Länge.
- Polen – von 18 bis 22 Uhr LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 12 Tonnen.
30. Mai
- Österreich – ( Fronleichnam) von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Österreichische Verkehrsbeschränkungen umfassen Lastzüge mit Anhängern mit einem Zugmaschinen- oder Anhängergewicht von mehr als 3,5 Tonnen, Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
- Kroatien – (Staatsfeiertag) von 14 bis 23 Uhr.
- Luxemburg – (Fronleichnam) von 0:00 Uhr bis 21:45 Uhr. In Luxemburg gelten Fahrverbote für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse mit oder ohne Anhänger von mehr als 7,5 Tonnen.
- Deutschland – (Fronleichnam)von 0:00 bis 22:00 Uhr ausschließlich in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Da Fronleichnam in Nordrhein-Westfalen, nicht aber in Niedersachsen, ein Feiertag ist und eine wichtige Transitstrecke durch die Bundesländer verläuft, wurde eine Ausnahme beschlossen, wonach LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Anhängern hinter den LKW am 30. Mai zwischen 0.00 und 22.00 Uhr für den gewerblichen oder entgeltlichen Transport von Gütern einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten auf folgenden Strecken eingesetzt werden dürfen:
– Autobahn A1, vom Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück durch Teile Niedersachsens bis zur Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen am Autobahnkreuz Osnabrück Nord und in der Gegenrichtung.
– Autobahn A2 – vom Autobahnkreuz Bad Oeynhausen bis zur Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen am Autobahnkreuz Bad Eilsen und in der Gegenrichtung.
– Autobahn A30 – von der Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an der Anschlussstelle Rheine-Nord bis zur Landesgrenze an der Anschlussstelle Hasbergen-Gaste und von der Landesgrenze der vorgenannten Bundesländer an der Anschlussstelle Bruchmühlen bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen (A2) und in umgekehrter Richtung.
- Polen – von 8 Uhr bis 22 Uhr.
- Italien – Das Land hat ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf der Brennerautobahn (A22) zwischen Sterzing und der Grenze zu Österreich (Richtung Norden) verhängt. Es gilt zwischen 12 Uhr und 22 Uhr.
2. Juni
- Italien – Tag der Republik – von 7.00 bis 22.00 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr.
6. Juni
- Frankreich – von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends gilt auf den öffentlichen Straßen des nordwestfranzösischen Bezirks Calvados ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen und für Fahrzeuge mit Gefahrgut.
25. Juni
- Slowenien – Tag der Unabhängigkeit – 8.00 bis 22.00 Uhr. Es gelten Fahrverbote für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen.
Fahrverbote im Sommer in Polen
Auch im Juni, mit dem Beginn der polnischen Sommerferien (21. Juni), treten sommerliche Verkehrsbeschränkungen für LKW in Kraft (mit Ausnahme der Feiertage zu dieser Zeit).
Demnach gilt ein Fahrverbot für LKW über 12 Tonnen wie folgt:
- freitags von 18.00 bis 22.00 Uhr,
- samstags von 8 Uhr bis 14 Uhr,
- sonntags von 8 Uhr bis 22 Uhr.
Zu beachten sind auch die zusätzlichen Einschränkungen im Sommer auf der österreichischen A10, die die lokalen Behörden kürzlich eingeführt haben.