Emissionsfreie Lkw und Transporter bis 2025 von Maut befreit

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf von Verkehrsminister Volker Wissing für eine Lkw-Maut mit CO₂-Aufschlag beschlossen. Wichtig für bestehende und künftige Betreiber von emissionsfreien Lkw und Transportern: Sie werden bis Ende 2025 von der Maut befreit.

Über Grundzüge der neuen Lkw-Maut hatten sich die Regierungsparteien bereits Ende März in einem Koalitionsausschuss verständigt. Der nun vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass zum 1. Dezember 2023 eine CO₂-Differenzierung der Lkw-Maut erfolgt, indem zusätzlich zu den bisherigen Mautsätzen ein CO₂-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO₂ eingeführt wird. Um es konkret zu machen: Schwere Nutzfahrzeuge der Schadstoffklasse EURO VI mit hohem CO₂-Ausstoß (CO₂-Emissionsklasse 1) müssen ab Dezember bis zu 15,8 Cent pro Kilometer zusätzlich entrichten.

Emissionsfreie Lkw werden dagegen bis Ende 2025 von der Infrastrukturgebühr befreit, anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Satzes erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.

Ab dem 1. Juli 2024 sollen wie erwartet auch alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst werden. Deshalb gilt die Maut-Befreiung künftig auch für emissionsfreie Transporter bis 2025, Lieferwagen auf Basis anderer Antriebsarten sind künftig mautpflichtig. Bisher ist die Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen beschränkt. Handwerksbetriebe werden aber ausgenommen.

Für die Beschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge stellt das BMDV bis 2026 insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusätzlich stehen bis 2026 gut zehn Milliarden Euro bereit, um eine Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw aufzubauen oder zu erweitern.

„Wir staffeln die Lkw-Maut u. a. noch in diesem Jahr stärker nach dem CO₂-Ausstoß und setzen damit einen starken Anreiz für die Branche, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Das ist wichtig, da Nutzfahrzeuge aktuell noch rund ein Drittel der gesamten CO₂-Emissionen im Verkehr verursachen. Den Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge brauchen wir, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen“, äußert Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.

Zur Einordnung: Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 rund 7,4 Milliarden Euro. Die durch das Gesetz erwarteten zusätzlichen Mauteinnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen künftig ganz überwiegend in die Schiene investiert werden.

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sieht die „deutliche Erhöhung und Ausweitung der Lkw-Maut“ zwiespältig. Präsident Reinhard Zirpel kommentiert in einer ersten Reaktion: „Mit dem CO₂-Aufschlag zur Lkw-Maut schafft die Bundesregierung einen neuen Hebel, um klimafreundliche Transporte zu stärken. Eine nach CO₂-Emissionen differenzierte Lkw-Maut kann den Einsatz emissionsfreier Nutzfahrzeuge spürbar anschieben. Die Maut-Reform birgt jedoch auch die Gefahr, dass Mobilität und Transport weiter verteuert und viele Unternehmen deutlich stärker belastet werden. Der VDIK fordert daher, auch besonders CO₂-arme Nutzfahrzeuge mit herkömmlichen Antrieben wirksamer zu begünstigen.“ Damit zielt Zirpel auf den Fakt, dass schwere Nutzfahrzeuge mit verbrennungsmotorischem Antrieb der CO₂-Emissionsklasse 3 nach EU-Recht eine Ermäßigung von bis zu 30 Prozent erhalten können, im jetzigen Gesetz für diese aber nur „eine minimale Vergünstigung“ des Maut-Aufschlags vorgesehen ist.
bmdv.bund.de

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