Lkw sind weiterhin im Fokus der Polizei. Dabei sind in den vergangenen Tagen mehrere Fahrzeuge mit gefährlichen Mängeln kontrolliert worden.
Lüdenscheid – Im Rahmen von Kontrollen des Durchfahrtsverbotes für Lkw ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erwischten Polizeibeamte der Wache am Dienstag gegen 11.30 Uhr einen ungenehmigten Schwertransport.
Der Autokran war auf dem Autobahnzubringer Nord (L692) unterwegs. Der Fahrer hatte keine Ausnahmegenehmigung dabei. Laut Polizeibericht wog der Kran mit etwa 60 Tonnen etwa 50 Prozent mehr als normalerweise im Straßenverkehr erlaubt sind. Die Polizisten verboten die Weiterfahrt.
Der Fahrer musste mit dem Kran an Ort und Stelle wenden. Dafür musste die L692 kurzzeitig in ihrer gesamten Breite gesperrt werden. Nun wartet der Mann mit seinem Schwertransport „an geeigneter Stelle auf die Erlaubnis zur Weiterfahrt“.
Bei technischen Kontrollen auf der Bedarfsumleitung zogen Polizisten außerdem am Mittwoch ein Lkw-Gespann mit bulgarischem Kennzeichen aus dem Verkehr. Im Zuge der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das Gespann an einem leichten Gefälle anrollte, weil die Handbremse nicht funktionierte. Ein Zündschloss war nicht vorhanden, was den Startvorgang laut Polizeibericht „etwas erschwerte“.
Wie sich herausstellte, war auch die Auflaufbremse des Anhängers ohne Funktion. Die Polizisten geleiteten den Lkw zum Tüv und veranlassten eine gründliche Untersuchung. Am Zugwagen fanden sich 58 technische Mängel, er wurde umgehend als „verkehrsunsicher“ eingestuft. Der Anhänger wies 29 Mängel auf und wurde ebenfalls stillgelegt. Die Beamten verboten die Weiterfahrt, stellten Kennzeichen und Fahrzeugpapiere sicher und schrieben eine Anzeige.
Bei einer weiteren Kontrolle stoppte die Polizei ein Gespann mit einem Zugfahrzeug aus Dortmund mit Anhänger aus Castrop-Rauxel. Darauf befand sich ein Radlader. Auch hier stellte sich heraus, dass die Auflaufbremse des Anhängers nicht funktioniert. Das Gespann wurde ebenfalls beim Tüv untersucht. Dabei fanden sich zwei Risse im Rahmen. Die Konsequenz: Verbot der Weiterfahrt, Sicherstellung von Kennzeichen und Papieren, Bußgeldbescheid.