Disposition: Verbot für Schwertransporte auf A59-Brücke

Der Verkehr auf der „Berliner Brücke“ auf der A59 in Duisburg wird aus Sicherheitsgründen eingeschränkt. Betroffen sind zunächst nur Schwertransporte. Die Tragfähigkeit ist für sie nicht garantiert.

Die ab sofort für Schwertransporte gesperrte Berliner Brücke der A59 im Duisburger Hafen wird künftig häufiger als bisher unter die Lupe genommen. Geplant seien monatliche Sonderprüfungen insbesondere der Schadstellen, teilte die Autobahngesellschaft des Bundes in Krefeld mit. „Sicherheit hat oberste Priorität“, erklärte der Leiter der Niederlassung Rheinland der Autobahngesellschaft, Thomas Ganz. 

Eine Sonderprüfung hatte jüngst «erhebliche Mängel» entdeckt, die die Tragfähigkeit der Brücke einschränken. Die Autobahngesellschaft hatte daraufhin den Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Duisburg-Meiderich und dem Autobahnkreuz Duisburg für genehmigungspflichtige Schwertransporte über 48 Tonnen gesperrt. Alle Fahrzeuge, die weniger wiegen, dürfen die Brücke uneingeschränkt weiter nutzen. Die 1,8 Kilometer lange Brücke führt unter anderem über den Rhein-Herne-Kanal und die Ruhr.

Autobahn-Gesellschaft: Schnelles Handeln war nötig

„Die Sonderprüfung hat klar gezeigt, dass wir schnell handeln müssen“, so Ganz. „Dieser Schritt ist notwendig, um den Verkehr über diese für die Region so wichtige Verbindung aufrechterhalten zu können.“ Von der Sperrung sind laut Autobahn GmbH täglich mehrere Dutzend Schwertransporte betroffen.

Der Duisburger Hafen werde weiterhin erreichbar bleiben, betonte die bundeseigene Gesellschaft. Pauschale Umleitungsempfehlungen für Großraum- und Schwertransporte könnten jedoch nicht gegeben werden. „Die zu nutzenden Ausweichrouten sind Ergebnis des jeweils individuellen Genehmigungsverfahrens.“ 

Die marode Brücke soll so schnell wie möglich ersetzt werden. Ein Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle Duisburg/Marxloh läuft bereits. Zu diesem insgesamt gut sechs Kilometer langen Abschnitt gehört auch die Brücke. Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, kann gebaut werden. Zuständige Behörde ist das Fernstraßen-Bundesamt (FBA).

Ersatzneubau soll „so früh wie möglich“ beginnen

Die Autobahn GmbH kündigte an, für die „dringend notwendige Erneuerung der Berliner Brücke“ beim FBA einen Antrag auf vorzeitigen Beginn bauvorbereitender Maßnahmen zu stellen. „Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass der Ersatzneubau der Berliner Brücke so früh wie möglich beginnen kann.“ Diese bauvorbereitenden Maßnahmen sollen nach Angaben eines Sprechers nach Möglichkeit schon im kommenden Jahr beginnen.

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