Sie sind groß, schwer und können jede Menge schleppen: Lastkraftwagen. So ohne weiteres darf man sich allerdings nicht hinters Steuer eines Brummis setzen. AUTO BILD hat alle Infos zum Lkw-Führerschein.
Lkw-Fahrer schleppen nicht nur große Lasten quer durchs Land oder sogar über den ganzen Kontinent, sondern sie tragen auch eine große Verantwortung. Die großen Brummis sind um einiges unhandlicher als normale Pkw, und Unfälle mit Lkw haben oft schwere Folgen. Hinters Steuer eines Trucks darf deshalb nur, wer einen entsprechenden Führerschein besitzt. Die wichtigsten Fragen zu Kosten, Anforderungen und Verlängerung des Lkw-Führerscheins beantworten wir hier:
➤ Welche Lkw-Führerscheinklassen gibt es?
➤ Was sind die Anforderungen?
➤ Wofür steht die Schlüsselnr. 95?
➤ Wie hoch sind die Kosten?
➤ Wie oft muss ich zur Fahrschule?
➤ Wie lange ist der Lkw-Führerschein gültig?
➤ Was, wenn er abgelaufen ist?
➤ Was kostet eine Verlängerung?
➤ Alte Führerscheine der Klasse 2 noch gültig?
➤ Mit Klasse 3 noch Lkw fahren?
Welche Lkw-Führerscheinklassen gibt es?
Bis 1999 war es die Klasse 2, seit der Neuordnung der Führerscheinklassen heißt die Lkw-Fahrerlaubnis Klasse C. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber verschiedene C-Lizenzen: In die Klasse C1 fallen mittelschwere Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, aber weniger als 7,5 Tonnen. Anhänger dürfen in dieser Klasse gezogen werden, aber nur wenn sie nicht schwerer sind als 750 Kilogramm. Soll mehr Gewicht an den Haken des Lkw, ist die Klasse C1E erforderlich. Das Zugfahrzeug darf allerdings auch hier die 7,5-Tonnen Grenze nicht überschreiten und die Gesamtmasse aus Lkw und Anhänger darf nicht über 12 Tonnen liegen. Wiegt schon das Zugfahrzeug mehr als 7,5 Tonnen, führt an der Klasse C für schwere Lkw kein Weg vorbei; die Klasse C1 ist dann logischerweise inbegriffen. Auch beim C-Schein ist das Maximal-Gewicht des Anhängers aber auf 750 Kilogramm limitiert. Erst mit dem CE-Führerschein steigt man in die Königsklasse auf und darf dann auch die ganz großen Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge lenken.
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
Wer einen Lkw fahren will, braucht vor allem eins: einen Pkw-Führerschein. Die Klasse B ist Voraussetzung für die C1 oder C-Lizenz. Wer die C1E-Erlaubnis für Anhänger über 750 Kilogramm erwerben will, muss außerdem zuvor (oder zumindest gleichzeitig) den C1-Schein machen. Analog kann die CE-Lizenz nur in Angriff nehmen, wer schon den C-Führerschein in der Tasche hat. Für den muss man in der Regel mindestens 21 Jahre alt sein. Ausnahmen gibt es für Auszubildende zum Berufskraftfahrer oder einen vergleichbaren Beruf. Die C1-Klasse steht jedem dagegen schon mit 18 Jahren offen.
Neben dem B-Führerschein und dem etwaigen Mindestalter verlangt der Gesetzgeber für alle Lkw-Führerscheine außerdem eine Gesundheitsuntersuchung. Untersucht werden dabei in verschiedenen Tests Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit. Außerdem ist ein augenärztliches Gutachten nötig, das eine ausreichende Sehfähigkeit bescheinigt. Brillen sind nur bis plus 8,0 Dioptrien zulässig, sonst müssen Kontaktlinsen getragen werden.
Was hat es mit der Schlüsselnummer 95 auf sich?
Will man einen Lkw über 3,5 Tonnen gewerblich fahren, muss man neben der eigentlich Fahrerlaubnis auch noch eine „Berufskraftfahrer-Qualifikation“ nachweisen, die mit der Eintragung der Schlüsselnummer 95 im Führerschein belegt wird. Das gilt für alle, die ihren Führerschein nach 2008 gemacht haben; wer die Fahrerlaubnis davor erteilt bekommen hat, genießt Bestandsschutz. Um die 95er-Eintragung zu erlangen, sind entweder eine siebeneinhalbstündige IHK-Prüfung (ohne Lehrgang) oder ein 140-stündiger Kurs (130 Stunden Theorie, 10 Stunden Praxis) mit anschließender 90-minütiger IHK-Prüfung nötig. Glück haben auch hier alle Auszubildenden zum Berufskraftfahrer oder vergleichbaren Berufen – sie erlangen die Grundqualifikation im Rahmen ihrer Ausbildung.
Achtung: Für den gewerblichen Gütertransport gilt auch bei der C1/C1E-Lizenz eine zusätzliche, altersabhänige Gewichtsbeschränkung. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, muss sich mit maximal 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zufrieden geben.
Was kostet ein Lkw-Führerschein?
Neben den Gebühren der Fahrschule für Anmeldung, Theorie-Unterricht und Lernmaterial fallen vor allem die Kosten für die Fahrstunden ins Gewicht. Auch wenn der Gesetzgeber im Idealfall nur fünf Stunden vorsieht, sollte man eher 20 bis 30 Übungseinheiten einkalkulieren. Dazu kommen Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung, für die Ausstellung des Führerscheins, und auch der Sehtest sowie die medizinische Untersuchung müssen bezahlt werden. Je nach Stundensatz der Fahrschule summieren sich die Kosten für einen Lkw-Führerschein in der Regel auf mindestens 2500 bis 3000 Euro.
Wie viele Theorie- und Fahrstunden sind nötig?
Wer den Lkw-Führerschein machen will, muss in die Fahrschule. Auch wenn der Autoführerschein die Voraussetzung für die C-Lizenzen ist, müssen Lkw-Fahrschüler nochmal in den Theorie-Unterricht: sechs Doppelstunden Grundstoff und zehn Doppelstunden Zusatzstoff sind für die Klassen C1 und C vorgeschrieben. Für die Anhänger-Upgrades C1E und CE sieht der Gesetzgeber zusätzlich sechs Doppelstunden Grundstoff, aber nur vier Extra-Einheiten Zusatzstoff vor. Verglichen mit den theoretischen Unterrichts-Einheiten fallen die Pflichtstunden in der Lkw-Fahrschule für die praktische Ausbildung relativ gering aus.
Pflicht-Fahrstunden für den Lkw-Führerschein | ||||||||
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C1/C und Erweiterungen | C1 und C1E in Kombination | C und CE in Kombination | ||||||
C1, C1 auf C, C1 auf C1E | C, C auf CE | Nur Lkw | Mit Anhänger | Gesamt | Nur Lkw | Mit Anhänger | Gesamt | |
Überlandfahrt | 3 | 5 | 1 | 3 | 4 | 3 | 5 | 8 |
Autobahnfahrt | 1 | 2 | 1 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 |
Nachtfahrt | 1 | 3 | 0 | 2 | 2 | 0 | 3 | 3 |
Wie beim Pkw-Führerschein gilt auch bei den Lkw: Bei den Angaben handelt es sich um Pflichtstunden. Bis man einen großen Truck so sicher beherrscht, dass man die Prüfung besteht, können durchaus mehr Stunden nötig sein!
Läuft der Lkw-Führerschein irgendwann ab?
Generell gilt seit dem 28. Dezember 2016: Alle Lkw-Lizenzen (C1, C1E, C und CE) werden nur noch für fünf Jahre erteilt. Danach muss die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden. Ein erneuter Besuch der Fahrschule oder eine weitere Prüfung ist dafür nicht nötig, lediglich die Gesundheitsuntersuchung und das augenärztliche Gutachten müssen wiederholt – und bestanden – werden. Außerdem muss der Führerscheinstelle ein neues Passbild vorgelegt werden, da ein neuer Führerschein ausgestellt wird. Um wegen längerer Wartezeiten auf einen Arzttermin oder aufgrund behördlicher Verzögerungen nicht plötzlich ohne Fahrerlaubnis dazustehen, sollte der Führerschein rechtzeitig, idealerweise einige Monate vor dem Ablauf verlängert werden. Wichtig: Wird die Verlängerung bis zu sechs Monate vor Ablauf beantragt, läuft die neue Fünf-Jahres-Frist ab dem Ablaufdatum. Veranlasst man die Verlängerung dagegen schon über ein halbes Jahr vor Fristende, gilt der neue Führerschein fünf Jahre ab dem Antragsdatum.
Was passiert, wenn der Führerschein abgelaufen ist?
Wer vergisst, seinen Lkw-Führerschein zu verlängern, verliert mit dem Ablaufdatum die Fahrerlaubnis. Setzt man sich trotzdem hinters Steuer, muss man mit den gleichen Strafen rechnen, wie jemand, der den Führerschein nie gemacht hat. Das Straßenverkehrsgesetz sieht dafür eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Einer Verlängerung steht allerdings auch nach dem Ablauf des Führerscheins grundsätzlich nichts im Weg. Wird sie nur wenige Tage, Wochen oder Monate nach dem Ablauf beantragt, verlängern die Behörden bei entsprechender gesundheitlicher Eignung normalerweise den Führerschein problemlos. Beantragt man die Verlängerung allerdings erst nach mehrere Jahren, muss man damit rechnen, dass die Führerscheinstelle eine erneute praktisch, manchmal zusätzlich auch theoretische Prüfung anordnet. Eine genaue Regel gibt es dafür nicht mehr. Statt der früher geltenden Zwei-Jahres-Frist liegt die Entscheidung nun bei den einzelnen Behörden.
Was kostet die Verlängerung des Lkw-Führerscheins?
Für den Gesundheitscheck und die Augenuntersuchung fallen die gleichen Kosten wie beim Ersterwerb des Führerscheins an, je nach Region und durchführender Stelle summieren sich beide Untersuchungen auf gut 100 bis 150 Euro. Dazu kommt eine Gebühr in Höhe von circa 40 Euro von der Führerscheinstelle, die die Verlängerung vornimmt.
Was passiert mit alten Führerscheinen der Klasse 2?
Wer seinen Lkw-Führerschein noch zu Zeiten der alten Klasseneinteilung gemacht und eine Lizenz der Klasse 2 erworben hat, hat Glück: Er darf nicht nur Lkw über 7,5 Tonnen steuern (Klasse C), sondern automatisch auch mit einem Anhänger der Klasse CE fahren. Anders als neuausgestellte Führerscheine muss die Klasse 2 auch nicht verlängert werden – zumindest solange der Fahrer unter 50 Jahre alt ist. Danach ist auch bei den alten Führerscheinen alle fünf Jahre eine Verlängerung und die damit verbundene ärztliche Untersuchung nötig. Wer den Führerschein nicht verlängert, verliert mit Vollendung des 50. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen Gewicht. Auch Gespanne über 12 Tonnen sind dann tabu.
Darf ich mit einem Führerschein der alten Klasse 3 Lkw fahren?
Nach dem alten Führerschein-Klassement hat die „Standardfahrerlaubnis“ der Klasse 3 für Pkw deutlich mehr Befugnisse umfasst, als die heutige Klasse B. Wer vor dem 1. Januar 1989 seinen Führerschein Klasse 3 gemacht hat, profitiert auch heute noch davon: Er darf nicht nur am Pkw-Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen fahren (heutige Klasse BE), sondern auch Lkw mit bis zu 7,5 Tonnen (Klasse C1) plus Anhänger (Klasse C1E). Auf Antrag dürfen sogar weiterhin die jetzt in die Klasse CE fallenden dreiachsigen Züge mit Zugfahrzeugen der Klasse C1 aber mehr als 12.000 kg Gesamtmasse gefahren werden. Diese Erlaubnis wird mit der Schlüsselnummer CE 79 im Führerschein eingetragen. Vorteil: Beim Umtausch des Klasse-3-Führerscheins werden die Klassen C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung und ohne Befristung erteilt; für die CE 79 ist ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre eine Untersuchung nötig.