Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Lkw ohne Abbiegesicherheitssysteme aus geschlossenen Ortschaften verbannen
Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Einführung und Regelung von Verkehrssicherheitszonen – Abbiegeassistentengesetz“ vorgelegt. Darin heißt es: „Lkw dürfen in Verkehrssicherheitszonen nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit dem Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes ausgerüstet sind.“
Stand der Technik sei, so heißt es in dem Entwurf weiter, „mindestens die Ausrüstung mit einem Abbiegeassistenzsystem“. Dies seien Systeme, die während des Abbiegevorgangs den Fahrer über eine mögliche Kollision mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern warnen oder einen Zusammenstoß mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern verhindern könnten. Das Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI), so heißt es weiter, „stellt jährlich per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den aktuellen Stand der Technik zur Sicherung des verkehrlichen Umfeldes fest“.
Als Verkehrssicherheitszonen definiert die Fraktion geschlossene Ortschaften. Dies sei „zielführend, nachvollziehbar und transparent“, begründen sie Antragsteller. „Tödliche Zeitverluste bei der bundesweit erforderlichen Festsetzung durch die lokalen Straßenverkehrsbehörden werden so vermieden“. Die Verantwortung für falsche oder zu kleine Zuschnitte werde damit nicht den Straßenverkehrsbehörden zugewiesen. Diese sollen der Vorlage zufolge für Fälle von beispielsweise abbiegefreien Straßenverläufen oder für bestimmte Härtefälle Ausnahmen bestimmen können.
Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Grünen durch die anhaltend hohe Zahl an Todesfällen nach Abbiegeunfällen mit Lkw. Zwar habe der Bundestag auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bereits im Juni 2018 die Bundesregierung aufgefordert, „nationale Regelungen für eine schnelle Einführung von Lkw-Abbiegesicherheitssysteme zu prüfen und umzusetzen, wenn eine Europäische Lösung nicht zeitnah vereinbart werden kann“. Die Bundesregierung bislang jedoch keine ausreichenden Regelungen in Kraft gesetzt hat, um derartige Unfälle deutlich zu reduzieren. Die angesichts der Aufgabenstellung „geringfügigen freiwilligen Selbstverpflichtungen im Rahmen der Aktion Abbiegeassistent“, die „unzureichenden Förderungen des Einbaus von Abbiegeassistenten, die völlig unzureichenden Nachrüstungen im eigenen Fahrzeugbestand sowie die komplett fehlenden verbindlichen Vorgaben bei der Beschaffung“ hätten die Unfallzahlen im Jahr 2020 augenscheinlich nicht senken können, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrem Antrag.