BMDV stellt neue Regelungen für Großraum- und Schwertransporte auf

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine Novelle der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen, die die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten durch Bürokratieabbau und Digitalisierung beschleunigt und vereinfacht, mit Änderungen, die im Frühjahr 2025 in Kraft treten sollen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beschleunigt und vereinfacht die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST). Dazu hat das BMDV eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf den Weg gebracht, die heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik: „Wir machen auf Bundesseite weiter Tempo bei der Beschleunigung der Erlaubnisverfahren für Großraum- und Schwertransporte. Mit unserer Novelle entlasten wir die Logistiker spürbar, weil wir die Antragsverfahren weiter vereinfachen und unnötige Bürokratie abbauen. Wir arbeiten weiter mit den Ländern daran, dank Digitalisierung und einheitlicher Genehmigungsverfahren das Gesamtsystem noch leistungsfähiger zu machen.“

Die Novelle zur VwV-StVO sieht folgende Vereinfachungen vor:

  • Ermöglichung der Mitnahme von teilbarer Ladung bis zu maximal 40 t Gewicht bei GST-Leerfahrten: Damit werden vorhandene Lkw-Kapazitäten besser ausgenutzt und unnötige Leerfahrten eingespart.
  • Einführung eines Richtwerts von zwei Wochen für die Dauer der Antragsbearbeitung durch die zuständigen Behörden bei Bund und Ländern. 
  • Flexiblere Regelungen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten der Ladung. Dadurch soll eine mehrfache Antragstellung bei Ungewissheit über die genauen Maße und Gewichte der Ladung seltener nötig werden.
  • Streichung der Anhörung der Autobahn GmbH des Bundes bei Unterfahrung von Autobahnbrücken: Durch den entfallenden Verfahrensschritt wird die Genehmigungserteilung beschleunigt und die beteiligten Behörden werden entlastet.
  • Vorverlegung des Beginns der Nachtfahrt auf 20:00 Uhr. Bisher ist für Nachtfahrten der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr vorgesehen. Durch das größere Zeitfenster sind die Transportunternehmen künftig flexibler in der Durchführung der Transporte.
  • Lockerung der Sprachauflage bei anhörpflichtigen GST: Bisher ist vorgeschrieben, dass entweder der Fahrer oder der Beifahrer des GST sich auf Deutsch verständigen kann. Neben Deutsch wird nun auch Englisch zugelassen.

Der Bundesrat muss den Änderungen der Novelle noch zustimmen. Im Frühjahr 2025 sollen die Änderungen in Kraft treten.

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