In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz fordern der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik Planungssicherheit für den Einsatz von Lang-Lkw. Seit Monaten verweigere das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz seine Zustimmung zur Fortschreibung des Positivnetzes.
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) haben sich mit einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt und um Auflösung der Pattsituation zwischen dem Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gebeten: Seit Monaten verweigere das BMUV seine Zustimmung zur 11. Änderungsverordnung des BMDV, mit der das Positivnetz für den Einsatz von Lang weiterentwickelt werden soll. Im Brief an Scholz heißt es: „Unsere Mitgliedsunternehmen aus Handel, Industrie und Logistikdienstleistung fordern eine klare Aussage, ob und wie es weitergehen soll, nachdem das Bundesumweltministerium aufgrund grundsätzlicher Bedenken gegen den Einsatz von Lang-Lkw seine Zustimmung verweigert.“ Die beiden Hauptgeschäftsführer Antonin Finkelnburg (BGA) und Markus Olligschläger (BWVL) sind sich einig: „Das Verhalten des BMUV grenzt an passiven Widerstand und das, obwohl die CO2-Einsparungseffekte und der Entlastungseffekt für die Infrastruktur durch dieses Transportkonzeptes seit Jahren unbestritten sind.“
Um was geht es bei der Planungssicherung für Lang-Lkw?
Im Jahr 2012 wurde das Konzept des Lang-Lkw nach eingehender wissenschaftlicher Untersuchung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) in ein normiertes Anwendungsverfahren überführt. „Zwei Lang-Lkw ersetzen drei konventionelle Lkw und senken so die CO2-Emissionen sowie die Belastungen für die Infrastruktur. Verlagerungseffekte zu Lasten der Bahn oder Einschränkungen bei der Verkehrssicherheit wurden nicht festgestellt“, heißt es weiter. Das Verfahren sieht vor, dass die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung geeignete Relationen unter Berücksichtigung aller Aspekte wie Baustellen, Parkplätze, Brückenbauwerke mitteilen. Nun stellt das BMUV das Konzept in Zweifel, zu Unrecht nach Meinung beider Verbände, denn in einem rechtsstaatlich geordneten Gesetzgebungsverfahren sind allgemeine Bedenken ohne Sachgründe aus ihrer Sicht keine ausreichend Rechtsgrundlage.
Nach Auffassung beider Verbände zeigt das Verhalten wenig Verständnis für die Bedeutung der Logistik als drittgrößter Wirtschaftsbranche und der Bedeutung der Logistikprozesse für die Wirtschaft insgesamt. Die Mitgliedsunternehmen wünschten sich weniger Ideologie in der Regierungspraxis gerade dort, wo die Fortsetzung eines seit langem eingeschlagenem Weg eine Anwartschaft für verlässliches Planen hinlänglich begründet haben dürfte.