Der Lastwagenfahrer aus Polen war nämlich in einem kleineren Lastwagen unterwegs gewesen, in dessen Führerhaus kein Kontrollgerät eingebaut war, weshalb ersatzweise ein handschriftliches Kontrollbuch als Arbeitszeitnachweis geführt werden muss. Da der 34jährige aber weder seine mitführungspflichtigen Kontrollblätter der vergangenen 28 Tage, als auch eine Bescheinigung seines Arbeitgebers über arbeitsfreie Tage nicht vorzeigen konnte ist eine Kontrolle der Polizei über Lenkzeiten und Pausen nicht nur behindert, sondern sogar unmöglich gemacht worden. Ihn erwartet daraufhin eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.
Ebenso in der Verantwortung für diese Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz steht die Firmenleitung des Paketzustellers, als zuständiger Halter des Lastwagens, weshalb dem Verantwortlichen ebenfalls eine Anzeige erwartet.