Belgien verlangt Corona-Erklärung auch von Lkw-Fahrern

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, müssen alle Personen ab sofort eine schriftliche Erklärung über die Notwendigkeit des Grenzübertritts vorlegen. Für Berufskraftfahrer gibt es keine Ausnahme.

Brüssel. Belgien verlangt seit dem 27. Januar und nach aktuellem Stand noch bis zum 1. März von allen Personen, die vom Ausland nach Belgien einreisen oder von Belgien ins Ausland wollen, eine schriftliche Erklärung über die Notwendigkeit des Grenzübertritts. Auch Berufskraftfahrer sind von dieser Verpflichtung betroffen. Die belgische Regierung hat diese Maßnahme beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus durch unnötigen Verkehr über die Grenzen hinweg zu verhindern.

In Belgien gehen die Zahlen der Corona-Infektionen in den vergangenen Wochen trotz Einschränkungen des normalen Lebens nicht wesentlich zurück. Außerdem wird es Mitte Februar eine Woche Schulferien geben. Die Regierung will durch das generell verhängte Aus- und Einreiseverbot verhindern, dass die Zahl der Infektionen durch zu große Menschenbewegungen wieder steigt. „Im Grunde ist es Unsinn, dass man auch von Lkw-Fahrern dieses Dokument verlangt“, empört sich Philippe Degraef, Chef des belgischen Straßengütertransportverbandes Febetra. Lkw-Fahrer seien nicht gewohnt, in ihren Fahrzeugen in den Urlaub zu fahren. Wenn ein Lkw über die Grenze fahre, könne man grundsätzlich immer davon ausgehen, dass der Fahrer beruflich unterwegs sei.

Belgien sieht das Straßengütertransportgewerbe weiterhin als „notwendig“ für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens an. Die meisten Einschränkungen, die es aufgrund der Corona-Pandemie für andere Berufsgruppen und die Bürger des Landes gibt, gelten für Lkw-Fahrer nicht. Bislang mussten jedoch auch Berufskraftfahrer, die sich vom Ausland kommend länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ein spezielles Formular mit Angaben zur Person, Ziel und Zweck der Reise ausfüllen und bei sich führen. Das neue Formular, das an den Grenzen überprüft werden soll, kann inzwischen auch in deutscher Sprache online ausgefüllt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der zuständigen belgischen Gesundheitsbehörde.

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