Bei jeder dritten Lkw-Kontrolle werden Gesetzesverstöße festgestellt

Bei jeder dritten Lkw-Kontrolle in Deutschland sind im vergangenen Jahr zum Teil schwerwiegende Gesetzesverstöße festgestellt worden. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben) berichten. Demnach wurden im vergangenen Jahr 554.451 Lkw vom Straßenkontrolldienst des Bundesamts für Güterverkehr angehalten und untersucht.

Bei 180.369 Kontrollen seien Gesetzesverstöße festgestellt worden. In 128.316 Fällen sei es um Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht gegangen, in dem unter anderem Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern geregelt sind, heißt es in der Antwort des Verkehrsministeriums. Die tägliche Lenkzeit darf höchstens neun Stunden betragen, eine Erhöhung auf zehn Stunden ist zweimal wöchentlich zugelassen. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Vorgaben für Ruhezeiten. Im vergangenen Jahr seien in 33.045 Fällen Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht festgestellt worden, in 3.243 Fällen gegen das Güterkraftverkehrsgesetz, welches Vorgaben zum Ladegewicht enthält, heißt es in der Antwort weiter. 818 Mal seien Kontrolleure auf Fälle von illegaler Beschäftigung gestoßen. Zudem seien 9,7 Millionen Lastwagen im vergangenen Jahr daraufhin kontrolliert worden, ob für ihre Fahrten Lkw-Maut gezahlt wurde, heißt es in der Antwort. Laut Verkehrsministerium kam es 2018 in 22.896 Fällen zu Beanstandungen. Der Grünen-Verkehrspolitiker Matthias Gastel kritisierte die Kontrollpraxis. „Es ist bekannt, dass durch Unterlaufen von Sozialvorschriften und technischen Regeln der Wettbewerb zwischen Güterbahnen und Lkw zusätzlich verzerrt wird“, sagte Gastel den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Das „Nichteinhalten der Lenk- und Ruhezeiten“ oder die Überladung von Fahrzeugen seien „an der Tagesordnung“.

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