Die Landesregierung Baden-Württembergs legt wohl bald neue Förderprogramme für den Umstieg von Unternehmen auf E-Lkw auf. Dabei soll es um Zuschüsse beim Bau der nötigen Ladepunkte gehen – aber auch um eine Kaufprämie beim Fahrzeugkauf.
Laut einem Bericht der „Schwäbischen Zeitung“ können Unternehmen ab November den Bau von E-Lkw-Schnellladesäulen in ihren Betrieben vom Land fördern lassen. Das baden-württembergische Verkehrsministerium bereite hierfür das neue Förderprogramm „TruckCharge@BW“ vor, für das im laufenden Jahr 7,5 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen, heißt es unter Berufung auf ein Schreiben von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) an Unternehmen und Branchenverbände. Auch der electrive-Redaktion liegt das Schreiben vor.
„TruckCharge@BW“ soll laut dem Minister zum 1. November starten. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (bis 49 bzw. bis 249 Mitarbeiter) werden 40 Prozent der Kosten erstattet, bei großen Unternehmen 20 Prozent, wie Hermann ankündigt. „Im Fokus steht die Errichtung öffentlicher sowie nichtöffentlicher Ladepunkte auf Betriebsgeländen von Speditions- und Logistikunternehmen, in Lade-Hubs sowie auf Umschlagplätzen. Auch der Anschluss an das Stromnetz ist Teil des Förderprogramms“, so der Minister in dem Schreiben.
Mit dem Namen „„TruckCharge@BW“ spielt das Ministerium klar auf die ehemalige Förderung für Pkw-Ladepunkte an, die in verschiedenen Iterationen als „Charge@BW“ angeboten wurde. „Das Ministerium für Verkehr ist sich der Herausforderung bewusst, die das Erreichen der EU-Klimaschutzziele für das Speditionsgewerbe in Baden-Württemberg mit sich bringt“, heißt es in dem Schreiben von Verkehrsminister Hermann an die Branchenvertreter. „Daher hat es sich zum Ziel gesetzt, diesen Wandel mit gezielten Fördermaßnahmen zu unterstützen, um sowohl die Umstellung der Fahrzeugflotte als auch den Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur zu beschleunigen.“
Der Landesminister wird auch deutlich: Das neue Förderprogramm „schließt bruchlos an die Bundesförderung an und setzt diese fort“. Bekanntlich das der Bund im Zuge der Haushaltskrise diverse Förderprogramme im Bereich der Elektromobilität eingestellt – von der Batterieforschung über Vorhaben zum Ausbau der Ladeinfrastruktur (bis auf wenige Ausnahmen wie das Deutschlandnetz und E-Lkw-Ladenetz) bis hin zum KsNI-Programm, mit dem die Anschaffung von alternativ angetriebenen Lastwagen und Bussen gefördert werden sollte.
Auch hier setzt die Stuttgarter Landesregierung an und will offenbar Unternehmen beim Umstieg auf E-Lkw unterstützen. Für das neue Förderprogramm „BW-e-trucks“ können dem Schreiben zufolge ab dem 15. November Anträge gestellt werden. „Um einen Nachfrageschub zu ermöglich, erhöhen wir die Förderung und machen sie mehr Unternehmen zugänglich“, kündigt Hermann an.
Der Minister liefert auch erste Infos: Gefördert werden die Kosten für Elektro- und Brennstoffzellen-Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3 über 3,5 Tonnen. Der Fördersatz für die Investitionsmehrkosten richtet sich nach der Größe des Unternehmens, wobei kleine Unternehmen mit 60 Prozent,
mittlere Unternehmen mit 50 Prozent und große Unternehmen mit 30 Prozent gefördert werden. Details soll es in Kürze geben.
electrive hat aus dem Ministerium bereits einige weitere Details erfahren. Kleine Unternehmen werden demnach bis 49 tätige Personen und mit einem Jahresumsatz bis zehn Millionen Euro eingestuft. Neben der Förderquote von bis zu 60 Prozent der Mehrkosten gelten bei N2-Fahrzeugen maximal 50.000 Euro, bei den schweren (und teureren) N3-Fahrzeugen 120.000 Euro als Obergrenze für den Zuschuss. Bei mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter und bis 50 Mio. Euro Umsatz) sind es 40.000 bzw. 100.000 Euro, bei großen Unternehmen (über 250 Mitarbeiter, über 50 Mio. Euro Umsatz) werden maximal 30.000 bzw. 60.000 Euro je Fahrzeug gefördert.
Im August hatte Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland nach dem vorzeitigen Ende des KsNI-Projekts eine eigene Förderung für E-Lkw angekündigt. Auch aus Düsseldorf hieß es, man wolle mit dem 15-Millionen-Euro-Programm „die Förderlücke des Bundes schließen“. Anträge waren zwischen dem 18. September und dem 16. Oktober 2024 möglich.