Mann muss sich wegen fahrlässiger Gefährdung vor Gericht verantworten
Glauchau/Hohenstein-E. Wohl jeder, der mehr oder weniger regelmäßig auf der Autobahn fährt, kennt das: Ein Lastwagen schert auf die mittlere Spur aus, um im Schneckentempo einen anderen Brummi zu überholen. Einen Mann aus Schmölln hat ein solches Manöver so sehr geärgert, dass er dem Lastwagenfahrer offenbar eine Lektion erteilen wollte. Die Folge war ein Unfall, bei dem eine völlig unbeteiligte Autofahrerin das Nachsehen hatte. Gestern musste sich der 60-Jährige vor dem Amtsgericht in Hohenstein-Ernstthal verantworten.
Der Vorfall hat sich im Juni vergangenen Jahres auf der Autobahn 4 in der Nähe von Glauchau ereignet. Es spielt sich die folgende Szene ab: Ein polnischer Lastwagenfahrer überholt auf der mittleren Spur einen ungarischen Berufskollegen. Der 60-jährige Autofahrer überholt wiederum den polnischen Fahrer auf der linken Spur. Im Anschluss fährt er jedoch dicht vor den Polen auf die mittlere Spur – und bremst. Wenige Sekunden später tritt der Autofahrer noch einmal auf die Bremse, sodass der Brummifahrer auf die linke Spur ausweicht und dabei mit einer Autofahrerin zusammenstößt. An beiden Fahrzeugen entsteht ein Schaden von etwa 6500 Euro, verletzt wird niemand.
Vor Gericht sagt der Angeklagte, er habe sich erschreckt und deshalb vor dem Lastwagen abgebremst. Als der Richter fragt, wovor er sich bei freier Fahrbahn erschrocken habe, kann der Mann keine Erklärung liefern. Es sei im Affekt geschehen. Die Aussagen des polnischen und des ungarischen Fahrers schildern den Vorfall anders. Der Autofahrer habe überholt und dann plötzlich vor dem Lastwagen auf der mittleren Fahrbahn stark gebremst – ihrer Meinung nach eine „Erziehungsmaßnahme“. Als sich die Beteiligten kurz nach dem Unfall auf dem Standstreifen begegnen, habe sie der 60-Jährige als „Ausländer und Nullmensch“ beschimpft. Vor Gericht sagt der Schmöllner: „Immer, wenn ich mit Ausländern zu tun habe, habe ich Ärger.“ Mit Absicht habe er trotzdem nicht gebremst. Die Justiz kann ihm das nicht nachweisen. Wegen der fahrlässigen Gefährdung im Straßenverkehr muss er drei Monate ohne Führerschein auskommen und 1800 Euro Strafe zahlen.