Ab 1. Juli 2018 wird die LKW-Maut auf zusätzliche 40.000 Bundesstraßenkilometer ausgeweitet. Laut Verkehrs-Experten könnte eine solche regionalen Ausweitung zu einem Kostenschub im Straßengüterverkehr in Höhe von bis zu 2 Milliarden Euro jährlich führen.
Hierauf weisen der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Paket und Express Logistik (BIEK), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hin.
Der Anteil der Mautkosten an den Gesamtkosten (Fahrzeug-, Personal- und Gemeinkosten) liegt laut DSLV bei bis zu zehn Prozent, könne aber je nach Tourenstruktur und Standort des Unternehmens und seiner Kunden stark variieren. Durch ihren Anspruch auf universelle Verfügbarkeit aller Waren an jedem Ort und zu jeder Zeit seien Industrie, Handel und Bevölkerung direkte Urheber von Gütertransporten. Die regionale Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli 2018 kann sich laut der Verbände deshalb auch auf die Fracht- und Verbraucherpreise auswirken. Letztendlich wirke die LKW-Maut zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur wie eine Verbrauchssteuer.
Ausdrücklich begrüßen AMÖ, BIEK, BGL, BWVL und DSLV das Bekenntnis der Bundesregierung zu einheitlichen Mautsätzen auf Autobahnen und Bundesstraßen. Dies trage zur transparenten Kostendarstellung der Transportunternehmen gegenüber ihren Kunden bei und verhindere die Benachteiligung von Betrieben in ländlichen Regionen. Ausweichverkehre auf Landstraßen erwarten die Bundesverbände nicht, da mautfreie Umwege in der Regel zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen würden. Und dies sei wohl auch nicht im Interesse der Logistikkunden.
Zusätzlich zur Mautausweitung zum 1. Juli sei auf Basis des neuen Wegekostengutachtens zu Beginn des Jahres 2019 erneut mit geänderten Mautsätzen zu rechnen, so die Verbände. Zur Vorbereitung auf den nächsten Kostensprung fordern die Verbände als ausreichenden zeitlichen Planungsvorlauf für Logistik, Industrie und Handel deshalb mindestens sechs Monate, gerechnet ab dem 1. Juli 2018. Damit würden die neuen Mautsätze frühestens ab 1. Januar 2019 wirksam.