Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?
Am präsentesten ist der Seitenstreifen, auch Standstreifen genannt, Ihnen als Autofahrer wohl auf der Autobahn. Während sich gerade in der Haupturlaubssaison viele Fahrzeuge in der Hitze im Stau hintereinander herschlängeln, lugt so mancher Verkehrsteilnehmer voller Sehnsucht auf den freien Fahrtweg rechts neben sich und träumt davon, hindernisfrei einfach an den anderen Fahrzeugen vorbeizuziehen.
Doch was sagt das Verkehrsrecht hierzu? Unter welchen Umständen ist es einem Autofahrer erlaubt, auf dem Seitenstreifen zu fahren? Gibt es den Seitenstreifen nur auf Autobahnen? Und welches Bußgeld droht in Deutschland, wenn Sie sich den rechtlichen Vorgaben auf der Straße widersetzen? Dies und noch viel mehr erfahren Sie aus diesem Artikel.
Wozu gibt es den Randstreifen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) reguliert ganz genau, welche Verkehrsregeln einzuhalten sind, damit niemand gefährdet wird oder gar zu Schaden kommt. Sie schreibt vor, dass motorisierte Fahrzeuge grundsätzlich dazu verpflichtet sind, die sogenannten Fahrbahnen zu benutzen, um sich von A nach B zu bewegen. Rechts neben ihr, kann sich ein Seitenstreifen befinden, der nicht der Fahrbahn zugeordnet wird.
Ihnen kann auf Ihrer Fahrt sowohl ein befestigter Seitenstreifen als auch ein unbefestigter begegnen. Dieser Streifen ist nicht zwingend immer und überall zu finden, kann also auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mal auftauchen und wieder verschwinden. Zwischen Fahrbahn und Seitenstreifen muss ein Fahrer mit keiner baulichen Abtrennung rechnen. Er verläuft demnach seitlich parallel neben der Fahrbahn her und wird häufig optisch mit einer durchgezogenen weißen Linie von der Fahrbahn abgegrenzt.
Allgemein anerkannt ist, dass nur bestimmte Verkehrsflächen als Seitenstreifen anzusehen sind. Nicht inbegriffen in der Seitenstreifen-Definition sind unter anderem ebenjene:
- Grünflächen, die nebenher laufen (ggf. auch zwischen der Fahrbahn und einem danebenliegenden Radweg)
- Sonderwege, wie sie Busspuren, Rad- und Gehwege darstellen
- durch bauliche Maßnahmen abgetrennte seitlich verlaufende Straßenteile, von denen ausgegangen werden kann, dass es sich um keine Seitenstreifen handelt
Diese Kennzeichen geben an: Seitenstreifen befahren – ja oder nein?
Seitenstreifen dürfen von den meisten Kfz-Fahrern unter bestimmten Umständen befahren werden, nämlich wenn sie freigegeben sind.
Auf Autobahnen wird dies durch die entsprechende Beschilderung verdeutlicht.
Es handelt sich um die Wechselverkehrszeichen 223.1 bis 223.3. Sie zeigen Verkehrsteilnehmern an: Auf bestimmten Autobahnabschnitten, die stark befahren sind, darf zum Beispiel bei Stau der Standstreifen mitbenutzt werden.
Das Fahren auf dem Standstreifen wird erlaubt, wenn Sie ein blaues Schild erblicken, auf dem senkrecht drei weiße Pfeile nebeneinander abgebildet sind, von denen die zwei linken gruppiert und mit einer ebenfalls weißen Linie von dem ganz rechten optisch getrennt werden (Verkehrszeichen 223.1). Es kann gegebenenfalls mit Zusatzschildern, die ergänze Informationen aufführen, versehen sein. Üblich ist beispielsweise der Hinweis „Seitenstreifen befahren“. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, wobei Schilder auch ein anderes Tempo vorschreiben können.
Die Anzahl der Pfeile ist nicht zwingend auf drei festgelegt. Es kommt immer darauf an, wie viele Fahrstreifen tatsächlich vorhanden sind. Dementsprechend sind auch mehr oder weniger Pfeile auf dem Schild zu sehen.
Diese Erlaubnis wird durch ein anderes Schild (223.2) aufgehoben. Es ähnelt dem ersten, hebt sich von ihm jedoch durch ein entscheidendes Merkmal ab: Der rechte weiße, abgetrennte Pfeil ist mit einer roten Linie durchgestrichen. Der Seitenstreifen darf laut StVO dann nicht mehr befahren werden.
Und noch eine dritte Variante des rechteckigen blauen Verkehrszeichens mit den weißen voneinander abgetrennten Pfeilen gibt es, nämlich das, auf dem der am rechten Rand abgebildete weiße Pfeil nicht geradeaus zeigt, sondern nach links abknickt (223.3).
Es signalisiert den Verkehrsteilnehmern: „Bitte räumen Sie den Seitenstreifen.“
Doch nicht nur Schilder können erlauben, zum Beispiel den Seitenstreifen auf der Autobahn zu befahren. Genehmigt ist ein solches Verhalten auch, wenn die Polizei an Sie appelliert, diesen zu benutzen.
Dürfen Sie auf einem Seitenstreifen parken?
Immer wieder bestehen seitens motorisierter Verkehrsteilnehmer Unsicherheiten, wo darf gehalten oder geparkt werden? Gibt es ein generelles Halteverbot auf dem Seitenstreifen? Die StVO äußert sich hierzu wie folgt:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will […]“ (§ 12 StVO)
Das Parken auf dem Seitenstreifen kann also erlaubt sein. Taxifahrern ist das Halten oder Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt, um ihren Fahrgästen das Ein- oder Aussteigen zu ermöglichen. Allerdings ist dabei auf die Verkehrslage und etwaige Schienenfahrzeuge zu achten. Hier gilt: Ihr Fahrraum ist maßgeblich. In diesem ist das Halten verboten.
Gibt es einen befestigten Standstreifen, müssen Sie diesen zum Halten und Parken verwenden. Finden Sie solche Gegebenheiten nicht vor, schreibt die StVO vor, dass Sie so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand heranfahren müssen, um den übrigen Verkehr nicht zu behindern.
Wenn Sie auf dem Standstreifen fahren, droht eine Strafe?
Da der Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn gehört, kann eine Strafe drohen, wenn Sie diesen befahren, obwohl es Ihnen nicht erlaubt ist. Schließlich rechnen andere Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht damit, von rechts überholt zu werden. Das ist der Grund, warum der Bußgeldkatalog zahlreiche Tatbestände aufführt, die beschreiben, welche Verhaltensweisen nicht rechtens sind und daher mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.
Welchen Betrag Sie für ein etwaiges Fehlverhalten berappen müssen, hängt von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Von niedrigen zweistelligen Summen bis hin zu fast 200 Euro ist alles möglich.
Wer sich beispielsweise nicht an die Vorschriften zur Benutzung eines Seitenstreifens hält, dem drohen zehn Euro Verwarngeld. Nutzen Sie diesen jedoch, um rechts an einem Stau vorbeizufahren oder andere Verkehrsteilnehmer zu überholen, steigt die finanzielle Sanktion bereits auf 75 Euro an. Bei einer etwaigen Gefährdung anderer in dieser Situation werden noch 15 Euro draufgeschlagen, was dann also mit 90 Euro zu Buche schlägt.
Noch ärger kommt es, wenn Sie beim Wechsel vom als Turbospur genutzten Seitenstreifen wieder auf die eigentliche Fahrbahn zurückkehren und dabei andere Fahrzeuge oder Personen in einen Unfall verwickeln. In diesem Fall ist mit einem Bußgeld von 110 Euro zu rechnen.
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