Der Stuttgarter Gemeinderat hat sich für einen Beitritt der Landeshauptstadt zur Städteinitiative Tempo 30 ausgesprochen – gegen den Wunsch des Oberbürgermeisters.
Stuttgart. Die Stadt Stuttgart schließt sich der Städteinitiative Tempo 30 an. Der Gemeinderat beschloss am Donnerstagabend, 3. Februar, mit einer Mehrheit von 32 zu 21 Stimmen den Beitritt und setzte sich damit über den Widerstand von Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) hinweg. Damit gehört die Landeshauptstadt nun zu einer Reihe deutscher Kommunen, die vom ein Pilotprojekt fordern, um großflächig Tempo 30 zu testen.
Wie ein Stadtsprecher sagte, wurde zudem beschlossen, dass sich Stuttgart als Modellkommune zur Verfügung stellt, sollte das Bundesverkehrsministerium ein solches Programm anbieten.
Anders als Nopper, der sich gegen eine „Anti-Auto-Symbolpolitik“ aussprach, hatten Grüne, SPD, Linksbündnis und Fraktion Puls auch aus Klimaschutzgründen für die Initiative plädiert. Der Oberbürgermeister warnte am Abend nochmals: „Meines Erachtens wäre der Beitritt zur ‚Städteinitiative Tempo 30‘ der Einstieg zum flächendeckenden Tempo 30.“ Er argumentierte: „Es gibt keine Erkenntnisse und keine sachlichen Gründe, die für ein flächendeckendes Tempo 30 sprechen.“
Nopper hatte stattdessen ein „Stadtgeschwindigkeitskonzept“ für einzelne vorberechtigte Straßen vorgeschlagen. Der Gemeinderat stimmte nun einem Antrag zu, dass bis Ostern im Ausschuss für Stadtentwicklung über die Eckpunkte eines solchen Konzepts berichtet und abgestimmt werden soll. Dieses Konzept sehe eine «saubere, sachliche und faktenorientierte Prüfung der Geschwindigkeitsbeschränkungen“ vor, hieß es.
Etwa 70 deutsche Großstädte verlangen eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, um in einem Pilotprojekt großflächig Tempo 30 zu testen. Nur auf den wenigen Hauptverkehrsstraßen soll dann noch die übliche Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig sein. Die Initiative wird vom Deutschen Städtetag in Berlin unterstützt. Die an dem Vorstoß für das Pilotprojekt teilnehmenden Kommunen betonten, dass sie ohne eine neue gesetzliche Vorgabe nicht entscheiden könnten, die Geschwindigkeitsvorgaben flexibel und ortsbezogen zu ändern.